Wie vorgehen bei Unfall mit Neuwagen und defektem Airbag?
Frau Neuer hat sich vor 4 Monaten einen Neuwagen gekauft. Leider ist ihr vor ein paar Tagen ein Unfall passiert. Sie war auch leider selber Schuld und bei diesem Auffahrunfall ist der Airbag nicht aufgegangen und nun hat sie eine sehr große Platzwunde im Gesicht. Zum Glück ist nicht mehr passiert, außer blaue Flecken. Aber diese Platzwunde ist so unschön, dass sie wohl eine bleibende Narbe behält. Wenn der Airbag auf gegangen wäre, so die Polizei und der polizeiliche Gutachter, wäre das nicht passiert.
Nun überlegt Frau Neuer Schmerzensgeld und wohl auch die nötigen plastischen Operationen durch den Autohersteller einzuklagen. Denn der Neuwagen war ja wohl nicht in Ordnung. Wie geht man da am besten vor? Ist ein Anwalt da ratsam? Was muss gemacht werden und hat Frau Neuer da Chancen, dass sie wenigstens eine Entschädigung bekommt? Würdet ihr auch versuchen bei dem Autohersteller was zu bekommen oder sind die Aussichten auf Erfolg da doch eher gering?
Woher genau weiß deine Bekannte denn, dass der Airbag defekt war? Vielleicht war der Unfall auch einfach nur nicht geeignet den Airbag auszulösen. Der Airbag löst ja erst ab gewissen Geschwindigkeiten beziehungsweise Verformungen aus. Wenn der Unfall also durch die Sensoren als nicht schwerwiegend eingeschätzt wird, kann es ja auch sein, dass der Airbag nicht auslösen sollte. Du willst ja zum Beispiel bei einem kleinen Parkplatzrempler auch nicht dauernd die Airbag erneuern müssen.
Die Frage ist jetzt also erstmal gar nicht, ob die Verletzungen mit Airbag geringer ausgefallen wären, sondern erstmal nur, ob der Airbag überhaupt hätte auslösen müssen. Erst wenn diese Frage eindeutig mit Ja beantwortet werden kann, hat man überhaupt Chancen irgendwelche Ansprüche gegen den Hersteller durchzubekommen.
@Klehmchen, sie ist selbstverschuldet, das will sie auch gar nicht schönreden, mit ihrem Wagen auf der Landstraße mit 50 gegen ein anderes Auto geknallt. Sie hat sehr viel Glück gehabt, dass sie noch etwas abbremsen konnte, wie die Polizei sagte. Und außerdem hat der Gutachter der Polizei doch gesagt, dass der Airbag komischerweise nicht ausgelöst hat. Sie ist mit dem Kopf wohl aufs Lenkrad geknallt und hat eine tiefe Platzwunde und eine leichte Gehirnerschütterung erlitten. Wenn man das Auto sieht, dann wundert man sich, warum der Airbag nicht ausgelöst wurde. Leicht war der Auffahrunfall bestimmt nicht. Das Auto, auf dem sie aufgefahren ist, hat hinten alles kaputt aber der Fahrerin ist nichts passiert.
Diamante hat geschrieben:@Klehmchen, sie ist selbst verschuldet, das will sie auch gar nicht schön reden, mit ihrem Wagen auf der Landstraße mit 50 gegen ein anderes Auto geknallt..
Na, das kann doch schon die Antwort sein. Wenn sie 50 gefahren ist und dann auch noch etwas gebremst hat, war der Aufprall vielleicht nur noch mit 30 km/h. Und hier liegen bei vielen Herstellern die Grenzwerte, irgendwo um die 30km/h. Das heißt ja nicht im Umkehrschluss, dass bei solchen Unfällen nichts passieren kann. Aber es kann eben sein, dass die Unfallwucht nicht ausgereicht hat den Airbag auszulösen, weil die Sensoren den Unfall als nicht so schwerwiegend einstufen. Hier geht es dann ja um Statistik und Wahrscheinlichkeiten. Nichts desto trotz kann eben auch mal einer dabei eine schwere Verletzung davontragen.
@Klehmchen, ihr Auto ist Schrott. Der Gutachter von der Versicherung meinte, dass da lebend einer rausgekommen ist, ist echt enorm, wenn er das Auto so sieht. Zumindest hat er mit schwersten Verletzungen gerechnet. Der Aufprall war also nicht mal eben so gestreift oder mit 30 gegen einen Baum gefahren. Ich denke, dass man da vielleicht noch einen Gutachter dran lassen muss.
Meine Frage diesbezüglich ist ja, was man nun machen kann, damit das geprüft wird und damit die Frau auch eventuell Schadenersatz bekommt. Denn wenn der Airbag ausgelöst worden wäre, wäre der Kopf unversehrt geblieben.
Diamante hat geschrieben:Meine Frage diesbezüglich ist ja, was man nun machen kann, damit das geprüft wird und damit die Frau auch eventuell Schadenersatz bekommt. Denn wenn der Airbag ausgelöst worden wäre, wäre der Kopf unversehrt geblieben.
Na dann muss ein Gutachter kommen und sich den Schaden anschauen, insbesondere eben auch ob der Airbag hätte auslösen müssen. Aber wie gesagt, nur weil sie Verletzungen davon getragen hat und nur weil das Auto kaputt ist, heißt das noch lange nicht, dass der Airbag hätte auslösen müssen.
Wobei ich mich aber schon Frage, was für schlimme Verletzungen dieser Aufprall ausgelöst haben soll, dass da gleich nicht plastische Operationen notwendig werden. Ansonsten sind eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung ja nicht gleich Ausdruck eines schweren Verkehrsunfalls. Für die Polizei ist man damit natürlich schwer verletzt, weil empfohlen wird, damit stationär im Krankenhaus aufgenommen zu werden. Aber nichts desto trotz lassen diese Diagnosen nur wenig Rückschlüsse auf den Unfall zu.
Aber im Zweifel muss halt ein Versicherungsgutachter ran und sich das anschauen. Aber es kann natürlich sein, dass man im Klagefall, wenn die Klage abgewiesen wird, dass auch alles selber bezahlen muss.
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