Gartengeräte, Schneeschaufel, Streusalz Sache des Vermieters
Nehmen wir mal an, dass im Mietvertrag einer Bekannten, die gerade in ihre neue Wohnung gezogen ist steht, dass der Garten mit zur Wohnung gehört und Schnell abwechselnd weggemacht werden muss und auch bei Frost gestreut werden muss. Durch die anderen Mieter weiß meine Bekannte, dass weder eine Schneeschaufel gestellt wurde noch Salz vorhanden ist oder jemals war. Die Mieter kaufen so was selber und haben auch teilweise eine eigene Schneeschaufel.
Der Garten gehört, laut Mietvertrag, mit zur Mietsache der Bekannten. Muss ein Mieter in dem Falle Gartengeräte kaufen oder müssen die vom Vermieter gestellt werden? Muss der Vermieter Schneeschaufel usw. stellen oder muss jeder Mieter da selbst für aufkommen. Die Mieter in dem Haus haben nicht alle den gleichen Vermieter und teilen auch die Wintergeräte nicht mit anderen Mietern. Wie sieht das aus? Alle Geräte als Mieter selbst anschaffen oder drauf bestehen, dass Vermieter das übernimmt?
Wir haben hier auch alle denselben Vermieter, wobei abwechselnd mit den anderen Mietparteien für den Winterdienst und das Laub kehren verantwortlich sind. Bei uns wurden aber alle benötigten Utensilien selbst angeschafft und jeder nutzt sein Eigentum. Der Vermieter hat gar nichts gestellt bei uns, wobei ich aber nicht sagen kann, ob das so normal ist.
Wieso sollte der Vermieter alles stellen müssen? Der Mieter ist doch dafür verantwortlich, dass er sich um den überlassenen Mietgegenstand ordentlich kümmert. Und im Winter gehört halt dann auch Schneeschieben dazu. Wem das zuviel ist, der kann dann entweder schauen, dass dafür eine Firma kommt, die dann aber auch vom Mieter bezahlt werden muss oder er muss sich halt eine Wohnung suchen, wo man keinen Garten machen muss oder keinen Schnee schieben muss.
Wenn es die Geräte gibt, ist das ein nettes Zubrot. Aber ich denke nicht, dass es dafür irgendeine Pflicht gibt, dass der Vermieter das stellen muss. Ich habe auch noch nie irgendwas gestellt bekommen.
Sicher sind die Arbeitsgeräte sowie das Streugut von Vermieter zu stellen. Eigentlich ist der Vermieter dafür zuständig, Schnee zu räumen und die Außenanlagen zu pflegen. Er kann diese Pflichten auf den Mieter übertragen. Trotzdem muss der Vermieter die Arbeiten organisieren, das nötige Material stellen und die Durchführung kontrollieren.
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