Höhe der Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt

vom 23.07.2018, 22:20 Uhr

Ehrenämtern sagt man ja immer nach, dass man diese ohne Bezahlung bekleidet und dafür nur eine Aufwandsentschädigung erhält. Aber wie ist denn in solchen Fällen eine Aufwandsentschädigung definiert und was fließt denn in eine solche alles ein? Sind das jetzt nur Aufwendungen für Fahrtkosten, Bürokosten oder bekommt man für die geleisteten Stunden dann trotzdem noch einen gewissen Obolus? Habt ihr schon mal ein Ehrenamt ausgeübt und woraus hat sich denn eure Aufwandsentschädigung zusammengesetzt?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du kannst ich glaube ungefähr 2400 € im Jahr steuerfrei dazu verdienen mit einem Ehrenamt. Ich habe das mal eine ganze Zeit lang in einem Altersheim gemacht und dort in der Stationsküche ausgeholfen, den Leuten Essen gereicht und so weiter. Bekommen habe ich dafür ungefähr 8 € in der Stunde. Wobei das ja unterschiedlich ist, wo man arbeitet und was man macht. Ich fand es gut, da ich so eine Arbeit hatte, die zudem noch einen Sinn ergeben hat. Es hat super viel Spaß gemacht. Beim Ehrenamt sollte Geld auch nur bedingt eine Rolle spielen, finde ich.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ramones hat geschrieben:Du kannst ich glaube ungefähr 2400 € im Jahr steuerfrei dazu verdienen mit einem Ehrenamt.

Wie kommst du auf 2400 Euro? Es sind nur 720 Euro im Jahr, die man ehrenamtlich steuerfrei hat, wie man auch hier nachlesen kann. Mehr wäre ja auch keine Aufwandsentschädigung mehr. Diese Aufwandsentschädigung soll ja nur für den Aufwand sein, den man tatsächlich hat. Fahrtkosten mit Bus und Bahn, Spritgeld und Autonutzung, eventuelle Spesen. Das ist ja auch kein "Dazuverdienst", sondern eben dass, was man durch das Ehrenamt an Aufwand hat. Ansonsten ist es ein Nebenverdienst und keine Aufwandsentschädigung mehr.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



2400 Euro sind über die Übungsleiterpauschale drin. Und die gibt es nicht nur für ehrenamtliche Trainer oder Übungswarte im Sportverein, auch die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bringt den hohen Freibetrag. Die 720 Euro gibt es für andere Tätigkeiten.

Man kann auch beide Pauschalen kombinieren, sofern es sich um verschiedene Tätigkeiten handelt. Bis zu 2400 Euro gehen beispielsweise als Trainer, dazu könnte man die 720 Euro für eine Tätigkeit als Platzwart haben. Oder man arbeitet für 2.400 Euro im Altenheim und für die kleinere Summe Kassenprüfer im Kaninchenzüchterverein sein.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^