Keine Haustiere erlaubt- was ist mit einem Blindenhund?

vom 26.08.2012, 03:21 Uhr

Herr A. wohnt schon recht lange in seiner Wohnung. Laut Mietvertrag ist Haustierhaltung aller Art ausdrücklich verboten. Nun lässt seit Jahren aber schon die Sehstärke von Herrn A. stark nach und er wird erblinden. Der Augenarzt hat ihm geraten, sich schon mal nach einem Blindenhund zu erkundigen. In seiner Wohnung kommt Herr A. sehr gut zurecht, da er dort ja auch schon lange lebt. Er fragt sich allerdings, ob er wohl einen Blindenhund in der Wohnung haben darf. Groß genug wäre die Wohnung.

Ist ein Blindenhund erlaubt, auch wenn Haustierhaltung an sich generell untersagt ist? Für Herrn A. wäre es wichtig, in seiner Wohnung, in der er wirklich schon sehr lange lebt, wohnen bleiben zu dürfen. Wäre das eventuell ein gutes Argument?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Blindenhunde dürfen in der Tat nicht verboten werden. Da es sich um einen langen Mieter handelt, wird der Vermieter keine Chance haben, diesen Hund zu verbieten. Anders sieht es nur aus, wenn die Wohnung neu bewohnt werden soll. Dann kann der Vermieter sich immer für einen anderen Menschen entscheiden,ohne anzugeben, dass es an den Hund liegt.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Blindenhunde sind immer erlaubt. Blindenhunde stellen ja auch keine Gefahr oder Belästigung für andere Mieter dar, weil sie gut erzogen sind. Ein Blindenhund ist für einen Blinden, der einen solchen Hund besitzt, ja lebensnotwendig. Ich glaube, dass bei alten Menschen kleine Hunde auch erlaubt sind, wenn dargelegt wird, dass der Hund für sie wichtig sind, wenn zum Beispiel der Partner gestorben ist.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn Herr A. einen Blindenhund benötigt, muss dieser auch mit in der Wohnung leben dürfen. In diesem Fall gilt das Verbot des Vermieters nicht. Denn Herr A. benötigt den Bindenhund, um sich im Alltag zuhause und unterwegs orientieren zu können und sicher zu seinen Zielen zu gelangen.

» AnZwe24 » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,89 »



So gesehen dürfen Blindenhunde nur dann verboten werden, wenn sie nicht artgerecht gehalten werden könnten. Eine Kollegin von mir ist blind und ich fragte sie auch neulich, warum sie denn keinen Blindenhund hat und sie meinte, dass sie dafür zu wenig Platz hätte und dass es schon erwartet wird, dass man einen Garten oder etwas hat, dass der Hund auch Auslauf bekommt. Auch muss die Wohnung eine bestimmte Größe haben, was bei ihr nicht der Fall war.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich weiß nicht, ob ein Blindenhund als Haustier zählt oder eher als Hilfsmittel, aber ich denke, dass man in so einem Fall nicht um einen Kontakt zu dem Vermieter herumkommt. Ob man den Vermieter vorwarnen oder vor vollendeten Tatsachen stellen soll, weiß ich nicht so ganz.

Benutzeravatar

» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Assistenztiere sind generell keine Haustiere. Das gilt für Blindenhunde, Signalhunde für Gehörlose, Diabetikerwarnhunde, und und und. Entsprechend gelten auch Regelungen, die Haustiere verbieten, nicht für Assistenztiere. Die kann man genau sowenig verbieten wie Rollstühle oder Hörgeräte, da sie als Hilfsmittel gelten.

» Kalu-chan » Beiträge: 718 » Talkpoints: 11,85 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^