Minijob und zusätzliche kurzfristige Beschäftigung

vom 13.06.2013, 22:57 Uhr

Ich bn Studentin und arbeite zur Zeit bei einer Firma und bin dort auf Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung) angestellt. In den Semesterferien möchte ich nun für 4-6 Wochen Vollzeit arbeiten um mir etwas mehr dazu zu verdienen. Bei meinen Recherchen habe ich heraus gefunden, dass in diesem Fall einen kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis möglich wäre, wenn die Tätigkeit maximal 2 Monate oder 50 Tage im Jahr ausgeführt wird. Diese bleibt dann frei von Abgaben und Steuern.

Meiner Recherche nach, ist diese Konstellation problemlos möglich, sofern die kurzfristige Beschäftigung bei einer anderen Firma erfolgt, als bei der, die mich im Minijob-Verhältnis anstellt. Von einigen Freunden habe ich nun gehört, dass eben die gleiche Regelung nicht möglich sei, wenn ich bei der selben Firma zusätzlich die kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, das heißt die Arbeitszeiten aufstocken will. Leider konnte mir bisher niemand sagen wo genau ich dazu schriftliche Unterlagen finde und ich habe bisher auch selbst noch nicht dazu gefunden. Hat vielleicht jemand fundiert Kenntnisse, gerne auch mit schriftlichen Belegen, wie sich diese Sache verhält?

» Peci » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Beides kannst du ja bei deinen derzeitigen Arbeitnehmer nicht durchführen. Deswegen müsstest du nachfragen, ob du entweder eine befristete Festanstellung für die zwei Monate bekommst und du damit ein Recht auf mehr Geld hättest oder ob er es dir überhaupt genehmigt, für zwei Monate nebenbei bei einen anderen Arbeitgeber zu arbeiten.

Der Unterschied von deinen bisherigen Minijob und der anvisierten kurzfristigen Beschäftigung ist, dass der Arbeitgeber für dich keine Pauschalbeiträge bezahlen muss.

Ich stelle mir in diesem Fall auch nicht die nächste Frage. Es gibt viele andere Minijobs. Diese werden zur Genüge angeboten, aber eben nicht die kurzfristigen Beschäftigungen. Versuche dein Glück. Es ist auch möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuführen, aber du musst halt Abgaben leisten. Aber auch dies ist in den Semesterferien immer noch mehr, als wenn du keinen zweiten Job annimmst.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Beziehst du Bafög? Vermutlich nicht, vermutlich geht es dir eher um die Krankenversicherung. Da wäre die Krankenkasse aber der beste Ansprechpartner. Frage da einfach nach wie du arbeiten kannst bzw. darfst und welche Regelungen es da gibt. Ich bin bei solchen Fragestellungen immer direkt zur Krankenkasse gegangen und mir ist immer sehr schnell, gut und kompetent geholfen worden.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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