Welchen Urlaubsanspruch haben Arbeitslose?

vom 27.06.2018, 13:20 Uhr

Arbeitslose müssen ja nicht pausenlos für das Jobcenter erreichbar sein und haben ja auch ein Anrecht auf Urlaub und müssen diesen wohl aber nur dem Arbeitsamt stets mitteilen. Aber wie ist denn überhaupt der Urlaubsanspruch bei Arbeitslosen geregelt? Gibt es da eine Art Mindesturlaub und auch eine Höchstzahl an Urlaubstagen pro Jahr? Wird das denn seitens des Arbeitsamtes ganz akribisch erfasst und wird da über die Urlaubstage eines jeden Arbeitslosen genauestens buchgeführt?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Als Arbeitsloser hat man keinen Urlaubsanspruch. Dennoch können Arbeitslose auch mal verreisen. Dies muss aber durch die Agentur für Arbeit genehmigt werden. Das ist so, egal, ob man nun Arbeitslosengeld bekommt oder nicht. Es darf sich aber durch die Abwesenheit keine Arbeitsaufnahme verzögert und auch kein Vorstellungsgespräch platzen und sich auch keine Weiterbildung verschieben. Der Antrag muss eine Woche vor Urlaubsantritt gestellt werden.

Das Sozialgesetzbuch kennt aber auch keinen Anspruch auf Urlaub für Arbeitslose. Im Sozialgesetzbuch sind nur Bestimmungen für den Fall, wo der Arbeitslose eben nicht zu erreichen ist und in Urlaub ist. Darin steht dann, dass längstens sechs zusammenhängende Wochen im Jahr genehmigt werden können. Arbeitslosengeld bekommt man aber dann nur drei Wochen. Und wer länger als 6 Wochen abwesend ist, bekommt gar kein Arbeitslosengeld mehr.

Der Urlaubsantrag darf nicht länger als eine Woche vor Urlaubsantritt gestellt werden, weil die Vermittler sonst nicht sehen können, ob irgendwas gefährdet ist, sei es eine Lehrgangsteilnahme oder ein Vorstellungsgespräch. Wer da ohne Zustimmung einfach fährt, muss mit Sanktionen rechnen.

Wer aber länger als drei Wochen abwesend ist ist ab dem 22. Tag nicht mehr krankenversichert. Weil ja nur drei Wochen Arbeitslosengeld gezahlt werden. Das sollte dann mit dem Vermittler genau besprochen werden und auch gleichzeitig mit der Krankenkasse.

Das ist alles nicht so einfach, wie gedacht. Man muss sich auch nach dem Urlaub wieder persönlich rückmelden. Ein Anspruch auf Urlaub jedoch besteht auf keinen Fall. Man ist also davon abhängig, was der Vermittler sagt und ob dieser es genehmigt, dass man mal weg fährt. Lange Planungen sind auch nicht möglich, weil man nur kurzfristig einen Antrag stellen kann, damit der Vermittler eben sieht, ob der Arbeitslose Schulungen oder Arbeitsangebote hat. Hier ist eine ganz gute Seite, wo man das alles nachlesen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich finde die Denkweise ehrlich gesagt befremdlich, dass Arbeitslose überhaupt Urlaubsanspruch haben sollen. Urlaubsanspruch hat man, wenn man sich erholen möchte und wovon soll sich ein durchschnittlicher Arbeitsloser denn erholen? Wie Diamante schon ausgeführt hat, kann man keinen Urlaub beim Arbeitsamt "einreichen". Man kann zwar Reisen planen, ist dabei aber vom Sachbearbeiter des Arbeitsamts abhängig, daher kann man nicht wirklich langfristig planen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Warum sollte ein Arbeitsloser nicht auch Anspruch darauf haben, mal länger verreisen zu können? Ich bin ja grundsätzlich auch immer ein sehr großer Freund des Förderns und Forderns, aber jetzt quasi pauschal zu sagen, wovon soll sich denn ein Arbeitsloser erholen und wofür braucht der Urlaub, finde ich irgendwie daneben. Das muss ja auch nichts mit Sozialschmarotzertum zu tun, aber es kostet ja zum Beispiel fast gar nix, sich mal 2 Wochen mit einem Zelt an einen See zu setzen. Und wenn er sich dass von seinem ALG II zusammengespart hat ist das doch gut. Ich denke ja auch, dass zwei oder drei Wochen mal nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, jetzt nicht so schlimm sind. Wenn der Sachbearbeiter in den anderen 49 Wochen keine Arbeit findet, dann wird wohl in den 3 Wochen jetzt auch nicht der Traumjob vom Himmel fallen.

Deswegen kann ich auch irgendwie nicht nachvollziehen, warum das Amt vorschreibt, Urlaub kurzfristig anzumelden. Gerade Schulungen oder Weiterbildungen konnte man doch sehr wohl um 2 Wochen Urlaub herum planen. Erst recht, wenn man alle Urlaubsplanungen zeitig vorliegen hat. Zumal ich mir jetzt auch nicht vorstellen kann, dass die Aus- und Fortbilder im Sommer zum Beispiel keinen Urlaub haben und deswegen kein Arbeitloser weg kann, weil es soviel Angebote gibt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Es ist schon frech zu sagen, wer arbeitslos ist, hat kein Recht auf Urlaub. Man bedenke, was das wieder für die Kritiker der Hartz-IV Systeme bedeutet. So viele Kinder aus Hartz IV Familien hätten es dann, weil ihre Eltern arbeitslos sind, nicht verdient, mal einen Tapetenwechsel geschenkt mit den Eltern zu bekommen, weil sie beispielsweise von jemanden eingeladen werden oder richtig gespart haben, denn das geht und ich kenne Familien, die das gut mit sparen machen, um sich einmal im Jahr etwas leisten zu können, wie ein Urlaub in der Schweiz usw. Natürlich immer außerhalb der Saisons.

Es ist auch vermessen zu glauben, Hartz IV Empfänger oder Arbeitslosengeldempfänger sind doch sowieso nicht beschäftigt, brauchen keine Abwechslung oder gar Entspannung. Für viele beginnt mit der Zeit der Arbeitslosigkeit die Ungewissheit der Zukunft, der psychische Stress, der Druck und vieles mehr. Das ist auch mal etwas, was berücksichtigt werden muss, wenn man über einen Urlaubsanspruch mit „nein“ antwortet, weil sie ja sowieso nichts tun oder welche Begründungen auch immer kommen.

Es empfiehlt sich aber immer, dem Job Center davon zu berichten, weil falls Post kommt, kann das zum Problem mit Sanktionen führen. Man kann ja auch beim Antrag schreiben, dass die Familie einen einlädt usw. Damit auch erst keine doofen Fragen nach dem „wie können sie sich das leisten“ kommen, aber jeder hat das Recht auf Freiheit und Urlaub in meinen Augen, auch Hartz IV Empfänger oder Arbeitslosengeld I Empfänger.

Denn arbeitslos sein bedeutet nicht, dass die Leute nichts tun. Das ist falsch. Einige stecken in Kursen drin, andere bewerben sich ständig, andere regeln natürlich trotzdem Haushalt und etwaige Kinder usw. Das darf man auch mal als Entspannung sehen, wenn da jemand gerne mal wegfahren möchte.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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