Wie viel Gewicht hat eine Sorgeerklärung nach dem Tod?
Eine Sorgeerklärung oder auch Sorgerechtserklärung wird oft von getrennt lebenden Eltern gemacht, falls mit einem Elternteil etwas sein sollte und dieser stirbt. Aber auch alleinerziehende Elternteile machen solche Erklärungen gerne, damit sie ihre Kinder sicher aufbewahrt wissen, wenn ihnen was passiert.
Nehmen wir mal an, dass eine Witwe mit zwei Kindern eine solche Erklärung abgibt und diese auch notariell bestätigen lässt, weil sie will, dass ihre Kinder nach ihrem Tod bei der besten Freundin aufwachsen sollen, die auch eine enge Bindung zu den Kindern hat. Die Witwe ist schwer Herzkrank und es kann ja immer mal was sein.
Aber wie viel Gewicht hat so eine Erklärung? Prüft das Jugendamt diese Erklärung oder wird so eine Erklärung eher nicht beachtet? Ist es gut, wenn man so eine Sorgeerklärung vor einem Notar macht oder kann man diese auch handschriftlich hinterlegen? Muss das Jugendamt darauf eingehen?
Eine Sorgerechtsverfügung ist rechtlich nichts anderes, wie ein Testament. Entsprechend wird es auch bedacht und berücksichtigt, wenn man denn davon Kenntnis hat. Sprich wenn es hinterlegt ist, dann wird das Jugendamt auch darüber informiert und benachrichtigt, dass eine entsprechende Verfügung vorliegt. In der Regel wird sich daran auch gehalten, es sei denn, dass Gründe die das Kindeswohl gefährden, dagegen sprechen. Das ist jedoch die absolute Ausnahme, dass dem Willen nicht gefolgt wird.
Man kann ein öffentliches Testament abgeben vom Notar, sprich man geht hin und macht einen Termin, sagt was man möchte und er setzt das auf. Hinterlegt wird es dann ebenfalls, gegen entsprechende Gebühren. Kostet so über den Daumen gepeilt 150 Euro, zusätzlich nochmal 100 Euro Gebühr zum Hinterlegen.
Oder man schreibt es selbst. Dabei ist man an die strikte Form eines Testaments gebunden, sprich alles in Handschrift, mit Ort und Datum. Eindeutige Formulieren müssen getroffen werden. Damit kann man ebenfalls zum Nachlassgericht laufen und es hinterlegen lassen in der Testamenten Datenbank, gegen entsprechende Gebühr. Dabei kommt man etwas günstiger weg mit 100 Euro.
Ich bin ebenfalls Alleinerziehend und habe so etwas bereits nach der Geburt meines Kindes geregelt, da ich auch auf keinen Fall möchte, dass mein Kind zu seinem Vater kommt wenn ich Ableben sollte. Denn Kraft Gesetz kommen auch die Kinder von nicht verheirateten erst einmal zum anderen Elternteil, es sei denn, dass man sich mit einer Sorgerechtsverfügung auseinander setzt und es entsprechend dort begründet, warum das Kind dort nicht hin soll.
Wegen der Formulierungen kann man auch einen Familienanwalt befragen, da braucht es keinen Notar. Zudem seit das staatliche Notariat weggefallen ist, die Notare auch "besseres" zu tun haben als sich damit auseinander zusetzen bzw. man bekommt schlichtweg keinen Termin für solche kleinen Sachen mehr, da sie nun lieber die "großen" Dinge annehmen die auch mehr Gebühren für sie abwerfen. Vorher mussten sie annehmen egal was man wollte, nun nicht mehr zwangsläufig.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1070mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1122mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1491mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1110mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2291mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?