Aufgaben des Chefs während seinem Urlaub übernehmen?

vom 20.09.2014, 09:51 Uhr

Hin und wieder soll es ja vorkommen, dass auch ein Chef im Urlaub ist und dort auch Erholung bekommen soll, sprich, er sollte dann auch nicht unbedingt gestört werden beziehungsweise verbietet sich jegliche Störung durch Nachrichten vom Betrieb. An sich gibt es einen Stellvertreter, der für ihn dann einspringt und der erste Ansprechpartner ist. Allerdings gehen wir mal davon aus, dass der Ansprechpartner erst einmal nicht mit den Kenntnissen ausgestattet ist, während der Arbeitnehmer genau weiß, was zu tun wäre.

Sollte man dann eher als sich gut auskennender Arbeitnehmer die Aufgabe des Chefs in Vertretung und mit Vorsicht gerade, wenn es eilt, annehmen und die Vertretung dann über die Aufgaben und deren Handlungsweise übernehmen?

Vorausgesetzt dabei ist natürlich, dass der Chef bereits vor dem Urlaub über eventuelle und weitreichende Veränderungen in Kenntnis gesetzt wurde und genau weiß, dass sich neue Wege ergeben. Wie weit sollte man dann gehen? Müsste dann doch der Stellvertreter in Kenntnis gesetzt werden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich denke nicht, dass ein Stellvertreter wichtige Aufgaben wie die Planung im Unternehmen oder auch Einkäufe übernehmen muss. Der Chef muss das vorher klären und auch Listen schreiben, was gemacht werden muss und was nicht. Sollte dann eine wichtige Entscheidung anstehen muss er auch greifbar sein, heißt man muss ihn anrufen können. Immerhin ist er ja auch selbstständig und da muss man auch im Urlaub den Betrieb am Laufen haben, wie ich finde.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wir haben gerade das Problem, dass die Chefin unvorhergesehen und aus gesundheitlichen Gründen für mehrere Wochen ausgefallen ist und es nicht absehbar ist, wann sie wiederkommen wird. Da sie keinen Stellvertreter hat und für viele Projekte die Verantwortung übernimmt, weiß man auch nicht so ganz, was man jetzt alleine entscheiden darf und was nicht. Da sie noch in der Genesungsphase ist, will man sie ja auch nicht ständig mit Anrufen und Emails nerven, da dies dem Genesungsprozess abträglich sein könnte.

Sobald sie wieder da ist, werden wir auf jeden Fall einige Regeln aufstellen müssen, was entschieden werden darf und was nicht. Denn so weitergehen kann das nicht und da wird einem echt bewusst, wie schnell wieder was passieren kann, dass jemand ausfällt und die Arbeit muss ja trotzdem irgendwie weitergehen, weil die Geldgeber ja auch Ergebnisse für ihre Aufträge sehen wollen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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