Studium und Mutterschutz- keine Anwesenheitspflicht?

vom 01.11.2016, 15:55 Uhr

Eine Freundin von mir hat mittlerweile ihr Baby bekommen und befindet sich noch einige Wochen im Mutterschutz. Nun hatte sie bereits vor der Geburt Pflichtseminare von der Universität aus und jetzt im November, wo sie definitiv auch noch im Mutterschutz ist, auch.

Sie hat sich da ziemliche Gedanken gemacht, weil man mit einem Neugeborenen definitiv nicht 4 Stunden fahren kann (das müsste sie einmal im Monat) und auch hochschwanger war das natürlich keine Option. Sie hat dann von einem Professor erfahren, dass ein Krankenschein gilt, als wäre man anwesend. Folglich muss sie nicht zu den Seminaren, wenn sie einen Krankenschein hat. Nun ist sie ja schwanger gewesen, beziehungsweise hat ein Baby bekommen und die Frage ist nun - gilt das auch, wenn man im Mutterschutz ist?

Ist es wirklich so, dass krank als anwesend gilt? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, bin aber auch noch nicht dazu gekommen, mal bei meinem Professor nachzufragen. Muss sie dann einfach den Schein einreichen, den man vom Frauenarzt bekommt und der den Mutterschutz bescheinigt? Oder ein Schreiben der Krankenkasse?

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Jede Universität kann das mit der Anwesenheitspflicht selbst regeln. Manche sind da strenger, manche liberaler. Von daher kann man das nicht generell sagen, wie das an der Uni deiner Freundin geregelt ist. Und abgesehen davon spielt es auch eine ganz große Rolle, wie kulant die jeweiligen Chefs der Fachschaft sind. Das ist eben von Person zu Person individuell unterschiedlich. Patentrezepte gibt es da leider nicht.

Zu allererst würde ich mich also an die Hochschullehrer wenden, die entweder das versäumte Seminar unterrichten und fragen, wen man da ansprechen muss, also ob sie selbst oder den Leiter der Fachschaft. Die verantwortliche Person sollte dann auch sagen können, welche Dokumente dafür auch nötig sind. Im Nachhinein wird es bei so etwas wie Mutterschutz auch kein Problem sein, wenn die betreuende Gynäkologin eine Krankschreibung ausstellt.

So lange das Kind noch zu klein ist um von anderen Personen betreut zu werden, würde ich einfach an der Universität ein Urlaubssemester nehmen. Wegen einem Baby ist das in der Regel problemlos möglich. Aber frage ganz gezielt nach, ob es an der jeweiligen Uni vielleicht noch bessere Möglichkeiten hat zur Gleichstellung.

Am besten sollte man sich auch gleich erkundigen, wie es ist, wenn künftig das Kind krank ist, wenn man weiter studiert. Denn auch der Fall wird früher oder später Pläne mehr oder weniger durcheinander bringen. Und je kleiner die Kinder sind, desto mehr Infekte machen sie in der Regel durch. Auch das sollte man einplanen und sich vorher erkundigen, was man dann im Falle eines Falles machen kann und wie oft man dadurch entschuldigt fehlen darf. Denn auch da ist nicht jede Uni gleich kulant.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ein Krankenschein gilt nicht wie Anwesend, sondern sagt aus, dass man entschuldigt abwesend gewesen ist und keine Fehlstunden deswegen eingetragen bekommt oder auch durch fällt weil man das nicht belegt hat. So wird das der Professor auch gemeint haben.

Mutterschutz ist eine ganz andere Sache, dort ist man nicht Krank sondern hat ein Kind bekommen. Das ganze ist aber nicht Verpflichtend, dass es anerkannt wird. Denn die Frau kann arbeiten gehen auf ihre eigene Verantwortung und kann auch die Lesungen besuchen, Mutterschutz verpflichtet nicht zum Zuhause bleiben sondern ist nur eine Option.

Daher ist es die Sache von der Uni ob sie da als Grund für das nicht erscheinen werten oder darauf bestehen, einen Krankenschein wegen Mutterschutz bekommt man nicht. Stellt ein Arzt so etwas aus, dann ist das eine falsche Diagnose, für den Arzt kann das nicht geringe Sanktionen nach sich ziehen wenn das heraus kommt und die Kassen schauen auch immer genauer hin. Im Mutterschutz braucht normalerweise niemand einen Krankenschein zur Vorlage der nicht arbeiten geht, folglich kann das sehr einfach nachvollzogen werden.

Auch wenn es hart klingt, das hätte man sich vorher überlegen müssen bevor man ein Kind gezeugt hat. Das Studium wird nicht einfacher mit Kind und ist auch nicht vorbei wenn das Kind auf einmal geboren worden ist. Sprich sie hätte sich frühzeitig um eine Betreuung kümmern können für ihre Pflichttermine um diese auch wahrzunehmen. Das wird ihr die Universität vielleicht auch sagen, denn das wusste sie auch nicht erst seit heute und damit hat die Universität dann ebenfalls recht in meinen Augen. Wer arbeiten und studieren gehen will, der muss sich halt frühzeitig darum Gedanken machen und einen Platz suchen. Plätze gibt es auch für Neugeborene schon, die dann halt auch entsprechend kosten oder man sucht sich jemand aus dem Umfeld der mal kostenlos sittet.

Würde man das mit Mutterschutz durchgehen lassen oder sie kann einfach daheim bleiben wenn das Kind mal krank ist, dann ist das keine Gleichstellung mit anderen Studenten die kein Kind haben. Daher muss man auch das sehen, dass sich nicht alles um einen selbst dreht nur weil man nun ein Kind mit dabei hat und trüffelsucher hatte es in ihrem letzten Absatz bereits angesprochen was in Zukunft noch alles eine Rolle spielt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich kenne das so, dass man nur maximal zwei Mal abwesend sein durfte im Seminar, egal ob man ein Attest vorlegen konnte oder nicht. Ansonsten wurde man nicht zur Prüfung zugelassen. Zwischendurch wurde die Anwesenheitspflicht in Seminaren natürlich abgeschafft, wie da der aktuelle Stand ist, weiß ich gar nicht. Ich meine, dass es mal diskutiert worden wäre, die Anwesenheitspflicht wieder einzuführen, was aus den Diskussionen geworden ist, weiß ich leider gar nicht, da mich das ja nicht betrifft.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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