Ablehnung von Namensschilder wegen Datenschutz erlaubt?

vom 24.06.2018, 14:47 Uhr

Ich sehe ja oft in Geschäften, dass die Verkäufer/innen ein Namensschild tragen. auch im Krankenhaus in der Pflege ist es oft so, dass man sehen kann, wer gerade Dienst hat. Selbst bei meinem Hausarzt haben die Leute dort Namensschilder und in anderen Arztpraxen habe ich das auch schon gesehen. Nicht nur der Vorname ziert das Schild, sondern auch der Nachname.

Nun habe ich mich neulich mit einer Freundin unterhalten, die im Einzelhandel arbeitet und dort hat wohl eine neue Verkäuferin angefangen zu arbeiten. Diese weigert sich ein Namensschild zu tragen. Der Chef ist darüber wohl auch nicht erfreut und meint, dass sie sich nicht weigern darf. Sie ist noch in der Probezeit und wird diese wohl schon deswegen nicht überstehen.

Nun fragte meine Freundin und ich uns, ob man vielleicht generell aus Datenschutzgründen so ein Namensschild nun doch ablehnen darf und ob man vielleicht einen erfundenen Namen nehmen könnte, der natürlich auch dokumentiert ist, damit Beschwerden dann auch an diesen Namen weitergeleitet werden können. Wie sieht es da aus? Kann man so was ablehnen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Meinem Wissensstand nach kann man solche Namensschilder echt ablehnen. Auch bei Fluglinien ist das interessant. Manche heißen dort "A.Bauer" oder "Agnes B." oder es steht nur der Name der Fluglinie drauf. Ich habe es noch nicht erlebt, dass der volle Name angegeben wurde. Auf Kreuzfahrten steht oft der ganze Name und auch das Land auf dem Namensschild. Ich habe auch schon Reedereien erlebt, wo nur der Vorname des Personals auf den Namensschildern steht. Danke für den Beitrag, denn ich werde mich mal bei P.Cruises beschweren, denn bei denen wird UNGEFRAGT der Vor-und Nachname der Passagiere an die Kabinentür gegeben. Das fand ich immer schon sehr sehr bedenklich! :think:

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Ich finde das Beispiel mit der Frau in der Probezeit sagt doch alles. Natürlich darf man so etwas eben ablehnen, schließlich ist das ein freies Land. Aber es kann genauso gut sein, dass man bei einer Ablehnung dem Chef negativ auffällt und dieser einem dann einen Strick draus dreht. Das ist doch auch nicht wirklich sinnvoll. Ich meine, wer schneidet sich schon bewusst ins eigene Fleisch? Gerade, wenn man auf den Job angewiesen ist und keine andere Wahl hat, wird man die Pille schlucken müssen und dann einfach die Klappe halten.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Täubchen, wie kommst du darauf, dass man das Tragen eines Namensschildes einfach ablehnen könnte? Das hat auch nichts mit der Probezeit zu tun. Generell gilt es, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gegen die des Arbeitnehmers abzuwägen.

Und genau das tun Gerichte, wenn es zum Streit kommt. An deren Entscheidungen kann man sich also orientieren. Haben Mitarbeiter keinen Kundenkontakt, können Sie sich gar nicht gegen das Schild wehren. Dass Interesse, dass eine definierte Gruppe immer weiß, mit dem sie spricht, und die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls überwiegt dem individuellen Interesse des Mitarbeiters nach Wahrung seiner Privatsphäre.

Das ändert sich sofort, wenn Mitarbeiter das Schild auch bei Verlassen des Betriebsgeländes oder bei Kundenkontakt getragen werden muss. Aber das bedeutet nicht automatisch, dass man das Schild ablehnen kann. Denn es gibt Lösungen, die beiden Seiten gerecht werden.

Man kann nur den Vornamen oder nur den Nachnamen verwenden. Ein Pseudonym ist auch möglich. Das ist übrigens auch in anderen Bereichen möglich. Viele Mitarbeiter in Call Centern nutzen Pseudodyme, die fest zugeordnet sind. Selbst manche Mitarbeiter, die mit Freiberuflern zusammenarbeiten, nutzen nicht ihren richtigen Namen. Das kann man vereinbaren.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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