Erlaubnis vom Arbeitgeber für Nebenjob

vom 23.04.2010, 14:04 Uhr

A hat eine normale versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgeber X. Da A sich gerne etwas hinzu verdienen würde, hat er sich überlegt, ob er in seinem Urlaub, der ja eigentlich zur Erholung da ist, einer Nebenbeschäftigung nachgeht und denkt dabei an eine Woche arbeiten bei Arbeitgeber Y. Arbeitgeber X hat generell nichts dagegen einzuwenden, dass A noch einer Nebenbeschäftigung nachgehen will. Von der Idee im Urlaub dann arbeiten zu gehen weiß X noch nicht konkret.

Würdet Ihr Euch das an As Stelle noch schriftlich geben lassen, dass A nebenbei auch bei Arbeitgeber Y Geld verdienen darf? Seht Ihr einen Unterschied darin, ob A neben seiner normalen Beschäftigung arbeiten geht oder in seinem Urlaub (während die normale Beschäftigung natürlich vergütet weiter läuft)?

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wie du schon sagst, müssen Nebenjobs bewilligt werden. Das sollte man sich generell schriftlich geben lassen, damit man abgesichert ist.

Ausserdem dürfen Nebenjobs den Hauptjob nicht beeinträchtigen. Und genau da ist der Knackpunkt bei Nebenjobs die nur während des Urlaubs ausgeübt werden. Der Urlaub soll der Erholung dienen. Wenn man generell einen Nebenjob hat, gibt es da wohl eine Regelung, das man die Nebenjob auch während seines Urlaubs weitermachen darf. Aber den Nebenjob nur im Urlaub machen, ist an sich nicht erlaubt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich habe jetzt noch einmal Rücksprache gehalten mit A, und er sagte nun leider auch, dass er das nebenbei arbeiten im Urlaub wohl so vergessen kann, da sein Chef es ihm gerade im Urlaub nicht erlauben würde. Eben weil es natürlich auch der Erholung im Weg stehen würde. So hat A leider immer noch weiterhin kleine finanzielle Schwierigkeiten, die überbrückt werden müssen. Aber vielleicht findet A ja noch mal eine andere legale Möglichkeit, die sich nun nicht gerade auf den Urlaub bezieht. Trotzdem ist es für mich persönlich schade, da ich gehofft hatte A mit der Arbeitsmöglichkeit zu helfen, aber daraus wird dann ja leider nichts.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Selbst wenn es erlaubt gewesen wäre hätte ich meinen Urlaub nicht für eine andere Nebentätigkeit genutzt. Denn da sehe ich schon eine Beeinträchtigung des Hauptjobs gegeben, wenn man den Urlaub nicht für die Erholung nutzt, sondern für andere Dinge. Als Chef hätte ich das auch nicht erlaubt, wenn ich ehrlich bin und ich verstehe auch nicht, wie man da als Mensch so leichtfertig das umsetzen wollen würde.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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