Stellt Gerüst am Haus einen Mietmangel dar?

vom 20.06.2018, 15:33 Uhr

Bei Familie Ungeduld, die im dritten Stockwerk eines Mehrfamilienhauses wohnt, ist seit 4 Wochen ein Baugerüst angebracht. Nur sporadisch arbeiten dort ein paar Handwerker, die die Fassade neu klinkern und Dämmstoffe anbringen. Familie Ungeduld ist langsam ziemlich genervt davon, weil sie auch ständig die Rolladen runter machen müssen, weil die Handwerker, wenn sie mal da sind auch ins Fenster schauen.

Stellt eigentlich ein Gerüst am Haus einen Mietmangel dar oder muss sich Familie Ungeduld weiter in Geduld üben und es über sich ergehen lassen? Sollten sie mithilfe eines Rechtsanwaltes Mietminderung versuchen durchzubekommen oder ist das nicht lohnenswert? Wie lange muss man so was hinnehmen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist eine schwierige Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich gibt es schon Gerichtsurteile, die darin einen Mietmangel sehen. Allerdings steht dies in den meisten Fällen in Zusammenhang mit Bauarbeiten, die gleichzeitig auch eine Lärmbelästigung darstellen. Die Höhen der Minderung schwanken dabei zwischen 5 und mehr als 20 Prozent. Es kommt aber sicherlich auch auf die Dauer der Belästigung an.

Schlussendlich würde ich, wenn das jetzt wirklich eine Belästigung darstellt, dem Vermieter eine Anzeige mit dem Mangel zukommen lassen und ihn bitten für eine zügige Beendigung der Maßnahmen zu sorgen. Gleichzeitig würde ich dort eine festgelegte Frist mit reinschreiben mit einem konkreten Datum bis wann er fertig sein muss mit seinen Arbeiten. Hier sollte man aber die Relation waren.

Wenn es nur kleine Arbeiten sind, würde ich maximal eine 2 Wochen Frist einräumen. Wenn es jetzt natürlich ein großes Haus ist und die gesamte Fassade gemacht wird und noch Arbeiten am Dach, dann sollte man da vielleicht etwas großzügiger sein und 4 Wochen geben. Gleichzeitig würde ich dann ankündigen, dass nach Ablauf der Frist der Miete gemindert wird.

Ob das ganze vor einem Gericht nachher Bestand hat, weiß ich nicht und das kommt wie bei fast allen Sachen des Miet- und Baurechts am Ende auf die Laune vom Richter an. Aber man hat damit erstmal etwas in der Hand und der Vermieter weiß schon mal, dass man nicht alles mit sich machen lässt. Zumal man ja nicht viel zu verlieren hat. Zur Not zahlt man eben die einbehaltene Miete später an der Vermieter.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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