Mieter möchte keine Rauchmelder nach der Bauordnung
Herr F. wohnt zwar in Berlin, hat aber durch Erbschaft vor längerem ein Mietshaus in Hessen geerbt. Nun ist es ja Pflicht, bis zum Jahresende Rauchmelder in jeder Wohnung zu haben. In Hessen wir das durch die Hessische Bauordnung fest gelegt, dass für den Einbau der Vermieter zuständig ist. Außerdem muss in jedem Schlafraum, jedem Kinderzimmer und im Flur, wenn dieser als Rettungsweg dient, ein Rauchmelder angebracht werden. Deshalb beauftragt Herr F. nun seine Hausverwaltung diese Maßnahme in allen Wohnungen in die Wege zu leiten.
In einer dieser Wohnung wohnt Herr G. Herr G. ist Raucher und wohnt dort schon seit vielen Jahren. Erst mit seiner Ehefrau und mittlerweile bewohnt er die Wohnung alleine. Die Wohnung hat drei Zimmer. Ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer und ein Zimmer, welches Herr G. als Arbeitszimmer benutzt. Außerdem hat er eine Küche, die kein Fenster hat, da diese vom Badezimmer abgetrennt wurde, welches aber ein großes Fenster hat. Zur Lüftung ist im Mauerwerk zum Wohnungsflur ein Schacht raus gebrochen worden.
Herr G. raucht zwar in seiner Wohnung, aber grundsätzlich nicht im Bett. Eigentlich will Herr G. auch keine Rauchmelder in der Wohnung haben. Sein ebenfalls in Hessen wohnender Sohn erzählt ihm ständig, dass dessen Rauchmelder ständig los geht, selbst wenn er nur duscht und die Badezimmertür nicht schließt.
Nun wurde für die Wohnung von Herrn G. das Anbringen von Rauchmeldern angekündigt. Herr G. hat schon sehr großzügig verkündet, er braucht keine Rauchmelder. Aber wenn es sein müsste, könnte man einen im Wohnungsflur anbringen. Auf den Hinweis, dass im Schlafzimmer laut der Hessischen Bauordnung auch Rauchmelder angebracht werden müssen, meinte er nur, er lässt ja eh immer die Tür vom Schlafzimmer auf. Wenn es brennen sollte, dann geht ja der Rauchmelder im Wohnungsflur an und das würde ausreichen.
Herr G. beharrt weiter darauf, er braucht den neumodischen Schnickschnack nicht. Auf den Hinweis, dass der Rauchmelder im Schlafzimmer ja Sinn macht, weil es mit dem Rauchmelder hauptsächlich darum geht, dass man eben nicht im Schlaf verbrennt, behaart er weiterhin darauf, dass im Wohnungsflur ein Rauchmelder völlig ausreichend ist.
Herr F. ist bekannt, dass sein Mieter Herr G. ein wenig an Altersstarrsinn leidet. Der Hausverwaltung ist das Problem auch bekannt. Nun weiß man aber nicht, wie man Herrn G. noch überzeugen kann, wie notwendig die Rauchmelder sind. Bisher war Herr G. ja sehr zuverlässig, aber man merkt ihm sein Alter schon an und sowohl der Vermieter, wie auch die Hausverwaltung machen sich da Sorgen.
Wie könnte man Herrn G. noch davon überzeugen, dass sowohl im Wohnungsflur, wie auch im Schlafzimmer ein Rauchmelder angebracht werden muss? Momentan befürchtet man, dass Herr G. den Handwerker einfach keinen Zugang ins Schlafzimmer gewährt.
Als zuständiger Vermieter würde ich mal bei der hessischen Feuerwehr anrufen, die da vor Ort zuständig ist. Die können einem sicher sagen, was in solchen Fällen zu tun ist, denn die sollten mit dem Thema eine Menge Erfahrung haben.
Vielleicht bietet die Feuerwehr ja an, dass sie mit dem älteren Herren in einer ruhigen Minute wo es keinen Notfall gibt mal von Fachmann zu Mann ein klärendes Gespräch führt, dass der so genannte Schnickschnack nicht nur sein Leben retten kann, sondern auch das der Nachbarn. Auskünfte bekommt man vielleicht auch beim Vermieterbund, der solche Anfragen sicher auch schon öfter auf dem Tisch hatte.
Zum Anderen würde ich mich auch nach den behördlichen Vorschriften und juristischen Konsequenzen für den Vermieter erkundigen, wenn er auf den Wunsch seines Mieters eingeht. Ich bin kein juristischer Fachmann, aber meine Lebenserfahrung sagt mir, dass man als Vermieter möglicherweise so in Schwierigkeiten kommt, wenn man Bauordnungen oder amtliche Vorschriften einfach so missachtet.
Mal angenommen, der ältere, allein stehende Herr schläft mit der brennenden Zigarette im Mund vor dem Fernseher ein und nachher finden die Brandermittler der Feuerwehr heraus, dass in der Wohnung keine Feuermelder installiert waren! Würde dann eine Versicherung für den Schaden aufkommen?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass da der Vermieter schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommt, wenn so etwas passiert. Allerdings wie gesagt: Ich würde mir da an Stelle des Vermieters fundierte Auskünfte statt Vermutungen einholen.
Ich würde letztlich die Rauchmelder einfach installieren und den Vermieter schriftlich abmahnen. Da würde ich mich auf der sicheren Seite fühlen, wenn ich Vermieter wäre und zumindest vorweisen könnte, dass ich per Einschreiben den Mieter mehrmals mit Fristsetzung aufgefordert habe, den Handwerkern Einlass zu gewähren. Ich weiß nicht, wie das im Falle eines Brandfalles von Versicherungen und Behörden bewertet werden würde, aber vermutlich besser, als wenn man als Vermieter gleich klein bei gibt.
Zum Anderen würde ich dem Mieter auch zusichern, dass durch die Geräte keine Mieterhöhung ins Haus steht. Vielleicht sind da ja auch solche Ängste mit verbunden? Und außerdem sollte dem Mieter mal jemand erklären (vielleicht besser nicht der Vermieter direkt, sondern eher sein Sohn) dass man auch aus Rauchmeldern die Batterie entnehmen kann, wenn sie einen nerven. Dann bringen die zwar im Ernstfall auch nichts, aber man bringt sich als Mieter wenigstens nur selbst in Teufels Küche und nicht den Vermieter.
Mittlerweile sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann man als Mieter so unzufrieden damit sein wie man möchte, es bringt eh nichts und die Rauchmelder müssen ins Haus. Bei uns werden die Rauchmelder sogar regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und ich könnte mir vorstellen, dass es rechtliche Probleme gibt, wenn ein Brand passiert, aber der Vermieter vorher die Batterien aus den Rauchmeldern entfernt hat.
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