Hund beißt Fremden in der Wohnung - Schuldfrage?

vom 09.06.2018, 12:00 Uhr

A hat sich einen Hund aus einem rumänischen Tierheim geholt. Sie hat ihn gerade einmal 13 Tage, als ihr Ex-Mann B in die Wohnung kommt, um den gemeinsamen Sohn, der schwerbehindert in einem Rollstuhl sitzt, abzuholen. A öffnet B die Tür. B geht strammen Schrittes auf den Sohn zu, wie er es immer tut. B weiß bereits, dass in dem Haus ein neuer Hund ist mit einer problematischen Vergangenheit.

Der Hund hat schon einen Beschützerinstinkt zum Sohn entwickelt und knurrt B zähnefletschend an, weil dieser zu schnell und hektisch zum Sohn geht. Er bellt auch mehrmals. Weder A noch B reagieren auf den Hund, denn beide sind mit Erzählen zu sehr abgelenkt. Daraufhin beißt der Hund einmal zu, sodass B eine blutende Bisswunde am Bein hat.

Wie schätzt ihr in diesem Fall die Rechtslage ein? Wer ist schuld an dem Beißvorfall? Es ist der Hund von A, sie wusste, dass sie dem Hund noch nicht vertrauen kann, obwohl es bisher keine Probleme mit Fremden in der Wohnung gab. Die Fremden haben bisher aber auch auf den Hund reagiert, haben ihn schnüffeln lassen, ihn begrüßt etc.A kannte aber auch B und sein Verhalten, dass er hektisch ist, nicht auf den Hund und sein Verhalten eingehen würde. A hat den Hund nicht vorsichtshalber weggesperrt oder angeleint.

Oder ist B selbst schuld? Er wusste, dass ein neuer Hund da ist und dieser noch nicht erzogen sein kann aufgrund der kurzen Zeit. Er wusste auch, dass es ein rumänischer Hund ist und bei diesen Hunden eben keine deutschen Standards anzusetzen sind, sie eben nicht grundsätzlich immer positive Erfahrungen mit Menschen gemacht haben. Außerdem hat er mitbekommen, dass der Hund ihn zähnefletschend anknurrt.

Weder A noch B haben auf das zähnefletschende Knurren reagiert. Beide haben auch das warnende Bellen ignoriert. Wie seht ihr in diesem Fall die Schuldfrage? Ist A schuld, weil sie Vorkehrungen hätte treffen müssen? Ist B schuld, weil er auf das eindeutige Warnen des Hundes nicht reagiert hat und trotzdem weiter ging? Oder sind beide teilweise schuld, einer vielleicht mehr als der andere?

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Was hat B mit dem Hund zu tun? Er kennt ihn nicht und er muss sich ganz sicher auch keine Gedanken um die mögliche Vorgeschichte des Tieres machen. Und er muss auch nicht unbedingt auf das Knurren reagieren, wenn A es nicht tut. Natürlich wäre es intelligenter. Aber wenn A es ignoriert, dann kann B annehmen, das nichts passiert.

Der Hund gehört A. Es liegt in der Verantwortung von A, den Hund zu sichern und unter Kontrolle zu halten. Und es ist der Job von A, Besucher über Eigenheiten zu informieren und empfehlenswerte Verhaltensweisen zu erklären. Das sagt doch nicht nur der gesunde Menschenverstand, das regelt auch das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraph 833. Für Luxustiere, wie privat zum Vergnügen gehaltene Hunde haftet der Besitzer selbst dann, wenn ihn keine Schuld trifft. Aber das Fehlverhalten des Besitzers ist hier doch offensichtlich.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


A hat B nicht gewarnt und den Hund nicht festgehalten. A hat also billigend in Kauf genommen, dass der Hund auch beißen könnte. A hat B ja auch in die Wohnung gelassen. Es ist also kein Eindringling gewesen, wie ein Einbrecher.

A hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund keinem schadet. Und wenn der Hund schon so einen "Beschützerinstinkt" nach so kurzer Zeit aufgebaut hat, sollte man überdenken, ob es der richtige Hund ist, den man in einer Familie hält, wo ein behindertes Kind ist. Was ist, wenn Rettungskräfte zu dem behinderten Kind wollen und der Hund sich quer stellt.

Dann ist es fraglich, ob A den Hund noch bändigen kann. Mit Kindern im Haus sollte man meines Erachtens überhaupt kein Tier aufnehmen, von dem man nicht weiß, was es erlebt hat und somit noch unberechenbarer ist als ein Hund, den man von Klein auf besitzt.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich sehe es ein bisschen anders als meine Vorschreiber. Wenn ich in eine fremde Wohnung mit einem Hund komme, der mich ganz deutlich erkennbar anknurrt, die Zähne fletscht und anbellt, dann gehe ich auf keinen Fall weiter, egal, was der Besitzer des Tieres macht. Die Drohung des Hundes ist dann so eindeutig, dass mir mein Leben und meine Gesundheit viel zu wertvoll sind, als dass ich mich nur an dem Besitzer orientiere.

Selbst Kinder ohne Hundeerfahrung reagieren ganz instinktiv auf so eine Drohung und gehen nicht weiter oder entfernen sich. Es liegt also nicht daran, dass ich mich mit Hunden ein bisschen auskenne. Die überwiegende Schuld sehe ich hier auch bei A, allerdings muss B auch ein wenig auf sich achten und darf nicht einfach blindlings in eine hier für ihn ganz offensichtliche Gefahr hineinlaufen.

Um es zu verdeutlichen: Hat A etwa ein ungesichertes tiefes Loch auf ihrem Grundstück, trägt sie auch nicht die Alleinschuld daran, wenn B dieses Loch sieht, aber trotzdem hinein läuft und sich beim Fallen verletzt. B hat auch ein bisschen seinen Kopf anzustrengen. Die Schuldverteilung würde ich hier etwa zu 80 % bei A sehen und zu 20 % bei B.

Ob der Hund für A und ihren behinderten Sohn geeignet ist, ist dann wieder eine ganz andere Frage. Ich könnte mir vorstellen, dass es da noch sehr viel mehr Probleme geben wird.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Rasenderrolli, da muss ich dich enttäuschen. Ein Besucher trägt keine Mitschuld, wenn er sich nicht richtig verhält. Es ist im Gegenteil so, dass A als Besitzer eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt, weil der Hund aus unbekannten Verhältnissen stammt und bereits aufgrund mangelnder Erziehung den Sohn als schützenswerte Ressource betrachtet.

In dem Fall ist klar, dass der Hund einerseits mangels gegenseitiger Erfahrung im häuslichen Zusammenleben und der bereits bekannten Neigung, den Sohn für sich zu beanspruchen, besonders gesichert werden muss. A hätte den Hund an die Leine legen oder in ein anderes Zimmer sperren können. B hat damit nichts zu tun. Er muss weder instinktiv, noch aufgrund irgendwelcher Kenntnisse von Hundeverhalten richtig reagieren. A ist dafür verantwortlich, dass B erst gar nicht in diese Situation kommt.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Es ist ja nicht die Frage, ob man sich menschlich richtig verhalten hat, sondern wer eben Schuld trägt und wie das in dem Fall rechtlich aussieht. Die Verantwortung liegt doch immer beim Halter des Hundes und A hätten den Hund eben wegsperren müssen, wenn sie weiß, dass dieser aggressiv reagiert, wenn es um den Sohn geht. Dabei ist es dann auch egal, ob sich B nun korrekt verhalten hat oder nicht.

Ich kann verstehen, dass man in manchen Fällen sagt, dass jemand selbst schuld sei, dass er gebissen wurde, weil er den Hund provoziert hat oder ähnliches. Aber ich denke, dass die Verantwortung immer der Halter hat und eben schauen muss, dass da nichts passiert.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^