Weder befristeter noch unbefristeter Vertrag möglich
Frau X ist in einer verzwickten Situation. Sie hatte seither einen befristeten Arbeitsvertrag über zwei Jahre von ihrem Chef erhalten. Diese zwei Jahre sind nun vorbei und Frau X müsste eigentlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Frau X hat seither Vollzeit gearbeitet.
Diesen befristeten Arbeitsvertrag möchte ihr Chef ihr aber nicht geben, denn Frau X hat gerade einen neuen Freund, mit dem sie die Zukunft plant und der Chef hat nun Angst, dass Frau X ihren Partner heiraten könnte und dann Kinder haben könnte und so im Betrieb fehlen würde, da sie sicherlich zunächst einmal Elternzeit nehmen würde und auch nicht mehr Vollzeit arbeiten würde.
Das akzeptiert Frau X aber so nicht, denn der Chef darf einen unbefristeten Arbeitsvertrag nur zwei Jahre stellen, dann muss er automatisch unbefristet werden, egal in welchen privaten Verhältnissen sie sich befindet, denn das geht den Chef ja eigentlich gar nichts an. Was soll Frau X machen, wenn der Chef den befristeten Vertrag nicht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln möchte? Muss sie zwangsweise dann selber kündigen, da ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel steht?
Was steht denn in dem Arbeitsvertrag, was nach Ablauf der zwei Jahre passiert. Meist ist eine Klausel enthalten, dass der Vertrag automatisch verlängert wird oder eben definitiv endet. Bei automatischer Verlängerung bzw. wenn nach Ablauf des Zweijahresvertrages im beidseitigem Einvernehmen weitergearbeitet wird, zählt das ebenso als unbefristetes Arbeitsverhältnis, soweit ich weiß.
Warum Frau X dann kündigen möchte, erschließt sich mir nicht ganz. Ebenso verstehe ich nicht, warum ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel steht? Es wäre etwas anderes, wenn man zum Ablauf des Vertrages gekündigt hätte, aber so gelten die gesetzlichen Regelungen für beide Seiten.
Das ist ja eine merkwürdige Story. Woher weiß der Chef denn, dass Frau X einen neuen Freund hat, und wie kommt er auf die doch recht voreilige Kausalkette: Freund = Schwangerschaft = Mutterschutz?
Mal ganz davon abgesehen, dass das eine völlig legitime Zukunftsplanung ist, gehen derlei Pläne den Chef erst dann was an, wenn Frau X tatsächlich schwanger vor ihm sitzt und Mutterschutz und Elternzeit verhandelt. Wenn jeder Chef davon die Krise kriegen würde, hätten die meisten von uns Damen garantiert keinen Job - wir könnten ja jemanden kennenlernen...
Lektion für's nächste Mal: Privatleben nicht im Job breittreten. Und falls tatsächlich weder ein befristeter noch ein unbefristeter Vertrag möglich ist, wird der Chef Frau X wohl auf die Straße setzen und einen Mann oder eine Frau jenseits des 45. Lebensjahres einstellen. Ich kenne diese Regelung auch, und meiner Erfahrung nach stehen die Chancen auf eine unbefristete Übernahme selten gut, gerade bei Arbeitsaufgaben, für die schnell ein neuer befristeter Ersatz gefunden werden kann. Damit kann das Unternehmen wohl besser auf Schwankungen reagieren, und die Arbeitnehmer dürfen sich befristet durchschlagen.
Nettie hat geschrieben:Muss sie zwangsweise dann selber kündigen, da ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel steht?
Tut mir Leid, aber diese Logik verstehe ich nicht. Wie will Frau X denn kündigen, wenn der Vertrag ausgelaufen ist und sie den neuen Vertrag noch gar nicht bekommen hat? Oder hat sie einen neuen Vertrag bekommen, der aber befristet und nicht unbefristet ist? Abgesehen davon sehe ich das so wie Gerbera und hoffe, dass Frau X ihre Lektion lernt und in Zukunft nicht mehr über ihr Privatleben spricht, gerade wenn sie offensichtlich so ein familienfeindliches Arbeitsumfeld hat.
Was regt die gute Frau sich denn so auf? Der befristete Arbeitsvertrag ist ausgelaufen und die arbeitet weiter? Herzlichen Glückwunsch! Dann hat sie doch die stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erreicht und ist unbefristet angestellt. So liegt denn nun genau das Problem?
Wenn die nicht zufällig am Ende des Vertrags Urlaub hatte oder Überstunden abgebaut hat und mit Wissen des Arbeitgebers weiter arbeitet, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass beide Parteien das Arbeitsverhältnis fortsetzen möchten. Und da eine Befristung schriftlich vereinbart werden muss, geht es unbefristet weiter, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht und den Mitarbeiter nach Hause schickt. Das ist das Rechtsprinzip des schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Fiktion.
@Täubchen: Natürlich hat die Frau einen neuen Arbeitsvertrag! Der ist bereits am ersten Arbeitstag nach Vertragsende durch die Arbeitsaufnahme ohne Widerspruch des Arbeitgebers geschlossen worden. Und selbstverständlich müsste sie kündigen, wenn sie gehen wollte. Nur wäre das ebenso dämlich, wie jetzt im Nachhinein einen Vertrag mit schlechteren Bedingungen zu unterschreiben. Denn jetzt hat sie doch den gewünschten unbefristeten Vertrag.
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