Vermieter passt Hausordnung neuen Mietern an
Meine Tante und Ihr Mann leben seit vielen Jahren in einem Mehrfamilienhaus in der zweiten Etage. Der Kontakt mit dem Vermieter, der nicht im Haus lebt, und den Nachbarn ist gut. Es gibt eine kleine Hausordnung, die aber an sich nur die Ruhezeiten und die Treppenhausreinigung regelt. Da gab es in den vielen Jahren in denen sie dort leben auch noch nie Probleme.
Seit letzten Herbst lebt in der Wohnung unter ihnen ein neuer Mieter. Der ist den ganzen Tag zu Hause und hat irgendwie immer was zum Meckern. Entweder putzt meine Tante zu nass, zu trocken, zu spät oder zu früh. Dann wird sich darüber aufgeregt, weil die Waschmaschine um 9 Uhr morgens läuft. Oder der Nachbar fühlt sich gestört, weil der Staubsauger Samstags um 10 Uhr verwendet wird.
Nun hat der Vermieter meiner Tante und ihrem Mann eine neue Hausordnung geschickt. Dort sind nun wesentlich mehr Punkte als bisher aufgeführt. Außerdem wird geregelt, in welcher Art und in welchem Zeitraum die Treppe geputzt werden muss. Auch die Verwendung der Haushaltsgeräte möchte der Vermieter mehr regeln.
In einem Gespräch mit den Nachbarn kam raus, dass auch sie so ein Schreiben ihres Vermieters erhalten haben. Sie können die angesprochene Punkte gar nicht verstehen, da doch jahrelang alles so reibungslos gelaufen ist. Nun sind die Mieter am überlegen, wie sie gegen die Änderungen vorgehen sollen? Denn sie sind sich alle sicher, dass der Vermieter die Hausordnung den Wünschen des neuen Mieters angepasst habt. Denn dieser soll ab sofort als Art Hausmeister eingesetzt werden und die Einhaltung der Hausordnung kontrollieren.
Diese Zeiten sind aber alle voll in Ordnung. Nachtruhe ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, bei uns jedenfalls. Diese wird aber von den beiden Migrantenfamilien, jetzt zum Glück nur mehr einer, im Haus nie eingehalten. Da wacht man erst abends auf und Kinder spielen bis 3 Uhr nachts laut in der Wohnung. Schicke mal den Typen vorbei. Ich wäre froh, Deine Tante als Nachbarin zu haben. Wann soll sie denn sonst staubsaugen. Um 10 Uhr ist sowieso kein normaler Mensch zu Hause.
Beim Putzen kann es vielleicht schon schlimmer aussehen, wenn man Möbel ohne Filzgleiter wild herum schiebt. Wenn es echt so ist, sollte mal ein Wohnungstausch zur Lärmverfolgung stattfinden. Wenn man etwas verbessern könnte, dass wäre es für beide viel besser und es gäbe weniger Streit. Manchmal glaubt man auch gar nicht, wie so manche, oft abschwächbare, Geräusche in die andere Wohnung durchdringen können.
Pech gehabt, würde ich sagen. Offensichtlich hat der neue Mieter gewisse Blockwart-Tendenzen und den Vermieter lange genug genervt oder gleich mit dem Anwalt gedroht, bis dieser die Hausordnung geändert hat, damit das Gezicke aufhört. Solange sich alles innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegt, und danach hört es sich für mich an, hat der Hausbesitzer wohl das Recht, die Daumenschrauben mehr oder weniger straff anzuziehen.
Andererseits denke ich mir auch aus eigener leidvoller Erfahrung, dass Hausordnungen zwar schön und gut sind, aber deren Durchsetzung auf einem völlig anderen Blatt steht. Gerade bei Familien mit Kindern ist es eben so, dass Samstag morgens um sechs laut auf dem Bett gehüpft wird. Wir als kinderloses Paar warten dafür bis zum Mittagsschläfchen von Brüllbert und Rabähus, um uns schreiend zwischen Bad und Wohnzimmer zu unterhalten oder selber Sachen im Schlafzimmer zu machen. So bleibt der Hausfrieden gewahrt.
Sprich, Hausordnungen basieren meistens auf dem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter, und wenn alle bis auf eine Partei sich nach wie vor halbwegs rücksichtsvoll verhalten, kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Parteien Ärger bekommen, nur weil ein Mieter fehlgeleitete Machtgelüste hat.
Wie kommt ihr eigentlich auf die Idee, dass das so in Ordnung ist? Uhhh, der machtvolle Vermieter verändert die Hausordnung und nun ist alles anders? Der Vermieter kann zwar gerne die Hausordnung ändern, er darf dabei wer nicht die bestehenden Rechte beschneiden oder die Pflichten der Mieter erweitern.
Solche neuen Passagen sind nicht rechtswirksam und gegen nicht wirksame Regeln kann man nicht verstoßen. Moderne Haushaltsgeräte darf man außerhalb der Ruhezeiten, die der Vermieter eben nicht plötzlich ändern kann, nutzen. Teilweise geht das sogar in den Ruhezeiten. Berufstätige dürfen eben auch mal nach 22 Uhr waschen. Kurz Baden und Duschen ist erlaubt und wenn der Kaffeevollautomat morgens um vier mahlt, dann ist das haushaltsüblich.
Natürlich sollte man im Mehrfamilienhaus Rücksicht nehmen und nicht gerade um Punkt 7 den Staubsauger anwerfen. Aber ein Vermieter kann nicht einfach anordnen, wann man sie zu putzen hat oder dass die Waschmaschine nur freitags zwischen 15 und 17 Uhr laufen darf. Gelassen bleiben.
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