Krank sein - Darf das mein Chef kontrollieren?
Wer sich krank meldet, der sollte natürlich auch krank sein, denn sonst kann man eine Kündigung riskieren. Dabei sollte jedoch unterschieden werden wegen was man krank geschrieben ist. Wenn man sich den Arm gebrochen hat, so kann man natürlich nach draußen gehen, bei einer Grippe ist dies jedoch was anderes.
Der Chef darf nämlich sowohl anrufen, als auch mal einfach so vor der Tür stehen. Wer zu oft krank ist der kann sogar zu einem beauftragten Arzt geschickt werden, welcher die Krankheit noch mal nachprüft.
Laufmasche hat geschrieben:Wer zu oft krank ist der kann sogar zu einem beauftragten Arzt geschickt werden, welcher die Krankheit noch mal nachprüft.
Das ist so ganz richtig formuliert. Der Chef darf einen sehr wohl zu einem Arzt schicken welchen er auswählt. Entgegen des weit verbreiteten Irrglaubens allerdings heißt das noch lange nicht, dass dieser Arzt dem Chef auch private Details mitteilen würde oder auch nur dürfte. Er untersteht trotzdem der Schweigepflicht!
Das Einzige, was ein Arzt mitteilen darf ist einmal der Gesundheitszustand im Bezug auf die Arbeitsfähigkeit, sprich ob die betreffende Person Grund hat zu Hause zu bleiben oder nicht. Falls gewünscht darf auch über die ungefähr zu erwartende Fehlzeit gesprochen werden, wer eine härtere Infektion als eine Erkältung hat könnte ja auch über zwei Wochen krank sein, das sollte der Chef wissen damit er entsprechend planen kann.
Im Prinzip darf der Arzt also gar nicht mehr zum Arbeitgeber sagen als was eh auf dem Krankenschein stehen würde.
Der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), wie er so schön heißt, dient dem Arbeitgeber nur dazu, auch wirklich zu kontrollieren, ob der Arbeitnehmer so krank ist, wie der Arzt im das bescheinigt hat. Oftmals ist es ja so, das es immer nur kleine Wehwehchen sind, die dann der Arbeitnehmer als Vorwand nutzt, nicht arbeiten zu müssen.
Bei einem solchen Verdacht kann der Arbeitgeber darauf bestehen, das der Arbeitnehmer bei dem Medizinischer Dienst der Krankenversicherung vorstellig wird und sich untersuchen lässt. Dieses ist aber nicht sofort bei der ersten Krankheit möglich, sondern unterliegt auch gewissen Regeln. Beispielsweise kann der Arbeitnehmer das ganze erst nach vier Wochen beantragen, die Krankenkasse muss dem ebenfalls zustimmen (was im Regelfall auch erfolgt).
Der Arbeitnehmer muss dem ganzen Folge leisten, kommt er der Aufforderung nicht nach, kann es eine Abmahnung geben, die Krankenkasse könnte (wenn man länger als sechs Wochen krank ist) das Krankengeld kürzen, kurzum, es drohen Sanktionen.
Der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung prüft dann nach, ob die Krankheit wirklich dem entspricht, was der Arzt diagnostiziert hat und vor allem, ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist oder längerfristig ausfällt. Diese Empfehlung der Untersuchung geht dann an den Arbeitgeber raus, dient sozusagen als Nachweis.
Was allerdings viele Arbeitgeber gerne vergessen, ist, das ein solches Vorgehen zwar legitim ist, für viele Arbeitnehmer aber (die wirklich langwierige Krankheiten haben) das ganze ein Vertrauensbruch darstellt. Somit kann man da schon den Gedanken anstellen, das es der Anfang vom Ende sein könnte bei der Firma.
Laufmasche hat geschrieben:Wenn man sich den Arm gebrochen hat, so kann man natürlich nach draußen gehen, bei einer Grippe ist dies jedoch was anderes. Der Chef darf nämlich sowohl anrufen, als auch mal einfach so vor der Tür stehen.
Auch bei einer Grippe habe ich das Recht mal eine Runde vor die Tür zu gehen. Frische Luft hat da noch keinem geschadet. Und selbst wenn der Chef unangemeldet zu Hause auftaucht und man nicht da ist, heisst das eben noch lange nicht, das man nur krank feiert. Man kann ja auch Termine beim Arzt oder bei Therapeuten haben.
Natürlich muss man, wenn man krank ist, nicht die ganze Zeit zu Hause sitzen. Entweder man geht zum Arzt oder in die Apotheke, oder einfach nur spazieren, oder aber man muss auch mal Lebensmittel einkaufen gehen. Beim Powershopping im örtlichen Einkaufszentrum mit fünf Tüten verschiedener Modegeschäfte im Arm sollte man sich dann allerdings nicht erwischen lassen. Oder im Fußballstadion. Aber bei normalen alltäglichen Erledigungen muss man kein schlechtes Gewissen bekommen, solange man keine Bettruhe verordnet bekommen hat.
Ich finde es echt erstaunlich wie viele Vorurteile sich in dieser Hinsicht hartnäckig halten können. Viele Menschen sind wirklich der Aussicht, sie dürften ausschließlich das Bett hüten, wenn sie krank sind, so als wäre es schon verboten, zum Arzt zu gehen oder zur Apotheke oder noch Tee im Supermarkt zu kaufen. Das ist doch albern, mal ehrlich. Der Chef wird schon nichts sagen, wenn man nicht offensichtlich etwas macht, was der Genesung abträglich ist.
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