Vermieter wohnt im Ausland - Was beim Mietvertrag beachten?
Herr Weg ist vor einigen Wochen nach China ausgewandert. Sein Haus in Deutschland ist jetzt auch leer, nachdem die Container verschifft wurden und die Tochter den Rest geräumt hat. Die Tochter wohnt weiterhin in Deutschland. Herr Weg möchte nun sein Haus vermieten. Es ist ein großes Einfamilienhaus. Regeln wird das alles die Tochter, die nicht in dem Haus wohnen will. Aber Vermieter soll Herr Weg sein.
Was muss bei der Vermietung beachtet werden, wenn ein Mietvertrag aufgesetzt wird. Ist dann der Gerichtsstand ein anderer als in Deutschland, also in China? Oder sollte Herr Weg besser die Tochter als Art Verwalter einsetzen? Herr Weg möchte aber mit bestimmen, wer in das Haus kommt. Herr Weg möchte nicht unbedingt alles aus der Hand geben. Was könntet ihr raten, was er machen muss?
Er muss gar nichts machen. Der Gerichtsstand bei einem Mietvertrag über Wohnraum ist bis auf wenige Ausnahmen der Gerichtsbezirk in dem die Räume liegen. Die Ausnahmen treffen hier auch nicht zu. Er kann das Haus ganz normal vermieten, rechtlich bleibt alles wie bei einem Wohnsitz in Deutschland.
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