Mit Kindern länger als die Schulferien dauern in den Urlaub
Ich habe bereits im Voraus mit den Eltern von dem Schulkamerad von meinem Sohn gesprochen. Diese meinten, dass sie einfach in der Schule und beim Klassenlehrer nachgefragt haben und geflogen sind. Das Problem wird sein, wenn das Kultusministerium uns eine Absage erteilt (was ich vermute bei den Behörden hier), könnten wir erst 3 Wochen später fliegen (Hin- und Rückflug), denn die Flüge sind alle belegt. Wir sind froh, dass wir diesen einen Termin noch bekommen haben. Würde eine Bescheinigung der Schule reichen und sollte etwas am Flughafen vorfallen, man auf Unwissenden tut und sich auf die Schule beruft?
Sollte man erwischt werden, darf man dann noch fliegen oder muss der Flug dann auch abgesagt werden, was nicht mehr möglich ist, wenn man schon eingecheckt hat?
Unwissenheit schützt vor keiner Strafe und das Bußgeld werdet ihr bezahlen müssen und falls ihr schon eingecheckt habt, wird euer Sohn wohl nicht mitfahren dürfen. Allerdings lese ich grade, dass dein Sohn ja schon volljährig wird. Somit hat er ja die SchulPFLICHT hinter sich und ich glaube, dass es da wieder andere Regelungen gibt und wenn die Schulpflicht zu Ende ist, auch die Schule es bestimmen kann und ich denke auch nicht, dass man bei einem fast erwachsenen Kind kontrolliert. Denn das fällt ja nicht auf.
Frage einfach bei der Schule nach. Mehr als absagen können sie nicht und bevor sowas geklärt ist, würde ich auch keinen Flug buchen.
Das ist verboten, weil wir in Deutschland allgemeine Schulpflicht haben. Daher würde ich kein Bußgeld riskieren wollen. Offen gesagt würde ich in so einem Fall die Wahl des Hotels in Frage stellen und nach Alternativen schauen und wenn es im Zielort keine Alternativen gibt, würde ich in eine andere Stadt oder in ein anderes Land reisen, damit die Schulpflicht nicht verletzt wird und die Behörden keinen Stress machen.
Warum beantragt man das nicht einfach? Das geht einfach über den Klassenlehrer, der den Antrag bei vernünftiger Begründung an die Schulleitung weitergibt. Mindestens eine Woche vorher sollte der da dort eingegangen sein. Und wenn das ordentlich begründet wird, geht der auch durch. Das mache ich nicht anders.
cooper75 hat geschrieben:Warum beantragt man das nicht einfach? Das geht einfach über den Klassenlehrer, der den Antrag bei vernünftiger Begründung an die Schulleitung weitergibt. Mindestens eine Woche vorher sollte der da dort eingegangen sein. Und wenn das ordentlich begründet wird, geht der auch durch. Das mache ich nicht anders.
Anders würde ich es auch nicht machen. Aber die Begründung "wir hatten 6 Jahre kein Urlaub, wegen kein Geld oder auch zu wenig Freizeit" wird wohl nicht dafür ausreichen, dass man am Ende die Bestätigung bekommt. Da braucht es dann schon ein wenig mehr, aber dennoch muss man auch nicht Lügen, dass sich die Balken brechen.
Während meiner eigenen Schulzeit hatten es Eltern probiert, aufgrund mit fingierten Beerdigungen im Ausland die Bescheinigungen zu erlangen. Entsprechend wurden dann auch Sterbeurkunden angefordert, die nie vorgelegt werden konnten, da eben keiner verstorben war und der Schüler auch keine Großeltern in den USA hatte. Sprich man muss sich auch darauf einstellen, dass man Belege einreichen muss die das glaubhaft machen.
Mit Lügen kommt man auch nicht zu weit und wenn man das frühzeitig beantragt, weiß man auch vorher Bescheid. Alternativ kann man auch beide Termine Buchen und einen wieder stornieren, kostet dann zwar ein paar Gebühren, die muss man dann halt tragen oder man bucht direkt einen Termin, der innerhalb der Ferien liegt, zahlt den Aufpreis und spart sich alles mit dem Antrag. Denn das schaffen die meisten eben auch, dass sie innerhalb der Ferien buchen und nicht damit die billigeren Flüge oder das billigere Hotel abstauben, dann ist es halt keine 2 Wochen Urlaub, sondern nur 7 oder 10 Tage, aber frei von jedem Ärger.
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