Nachtdienstgebühr für Apotheken gerechtfertigt

vom 28.09.2014, 13:09 Uhr

Da ich heute schon wieder, so wie letzten Sonntag, eine Apotheke benötigt habe, ist mir aufgefallen das ich einmal eine Sonntagspauschale oder Nachtdienstgebühr wie es so schön heißt, bezahlen musste und einmal nicht. Letzten Sonntag habe ich mit einem Rezept aus dem Krankenhaus Antibiotika für meine Kleine abgeholt und musste nichts bezahlen. Heute gab es dann Antibiotika für meine Große und hier habe ich 1,30 Euro bezahlt. Es steht eh ganz groß oben das man zwischen 8 und 20 Uhr 1,30 Euro bezahlt und zwischen 20 und 8 Uhr bezahlt man dann schon 3,80 Euro.

Ich finde das auch in Ordnung, denn die Apotheker die diesen Dienst machen sollen auch was davon haben und ich bin froh wenn ich auch am Sonntag im Notfall zur Apotheke kann, aber es ist lustig das ich es eben einmal bezahlen musste und einmal nicht. Es waren zwei unterschiedliche Apotheken und zwei unterschiedliche Rezepte, nämlich einmal vom Krankenhaus wo ich sowieso ein richtiges Rezept vom Hausarzt nach bringen musste und einmal ein normales vom Hausarzt.

Wer weiß wieso hier Unterschiede gemacht werden? Oder war es nur ein Zufall. Ich meine ich habe es heute eh bezahlt und es ist ja egal, aber interessieren würde es mich schon. Was haltet ihr generell von den Zahlungen für den Notdienst der Apotheke? Nutzt ihr sie ganz normal und bezahlt den Betrag oder geht ihr wirklich nur im Notfall hin?

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Bei uns beträgt die Notdienstgebühr 2,50 Euro und sie wird Samstag ab 20:00 Uhr, bis Montags um 08:00 Uhr erhoben. Ich finde es absolut gerechtfertigt, schließlich arbeiten diese Menschen an Feiertagen und Wochenenden und das sogar rund um die Uhr. Ich hoffe bloß, dass die Apotheker diese Gebühr auch behalten dürfen und sie nicht an die Krankenkasse abführen.

Ich habe es allerdings auch schon erlebt, dass ich am Wochenende in der Apotheke war und musste keine Gebühr zahlen. Auf mein Nachfragen wurde mir dann gesagt, dass es schon in Ordnung sei und der Apotheker gern arbeiten würde. Das fand ich sehr nett. Es ist wohl absolute Kulanz, wenn trotz Feiertag oder Wochenende keine Gebühr gezahlt werden muss.

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich kenne auch eine Gebühr von 2,50 im Notdienst, allerdings ist dieser Beitrag ja schon etwas älter und ich weiß gerade nicht, wie die Gebühr früher war. Wenn der Arzt es auf dem Rezept vermerkt, dass das Rezept im Notdienst ausgestellt wurde, dann kann die Apotheke diese Gebühr mit auf das Rezept drucken und so der Krankenkasse in Rechnung stellen.

Wenn der Arzt das aber vergisst oder man vielleicht ein Rezept einlöst, das nicht im ärztlichen Notdienst ausgestellt wurde, dann kann die Apotheke das eben auch nicht der Kasse in Rechnung stellen und dann bleibt es leider am Patienten hängen, diese Gebühr zu bezahlen. Darum vermute ich, dass es bei deinem ersten Rezept kenntlich gemacht wurde und bei dem zweiten Rezept nicht, dass es im Notdienst verordnet wurde.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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