Gerüst am Haus verpflichtet zur Meldung bei Versicherung?

vom 26.05.2018, 18:49 Uhr

Familie Sicher wohnt in einem Mehrparteienhaus in der zweiten Etage. Seit gestern ist dort ein Gerüst am Haus, weil der Vermieter die Fassade machen lässt. Nun hat Frau Sicher von einer Arbeitskollegin erfahren, dass sie das umgehend der Versicherung melden muss, weil eine erhöhte Einbruchsgefahr besteht, weil Einbrecher über das Gerüst eher in die Wohnung kommen können.

Frau Sicher hat das nicht gewusst und kann es auch kaum glauben, dass es so ist. Muss Frau Sicher das der Versicherung melden oder kann sie das beruhigt lassen? Warum muss sie es wirklich melden und was passiert, wenn sie es nicht meldet und eingebrochen werden würde? Würde die Versicherung dann nicht zahlen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe auf der Arbeit mit Versicherungen zu tun und daher weiß ich, dass man solche Situationen und Vorgänge an den Versicherer zu melden hat. Denn ein Gerüst würde es einem Einbrecher deutlich leichter machen, in eine Gebäude zu gelangen. Ist der Versicherer nicht informiert, kann er tatsächlich eine Schadenregulierung ablehnen. Das ist im Grunde das Gleiche, als wenn man angibt, dass man sein Auto in der Garage parkt und dann wird es vor der Haustür geklaut. Daher habe ich auch privat das Gerüst gemeldet, als unser Vermieter Arbeiten am Haus machen ließ oder meinem KFZ-Versicherer informiert, wenn meine Garage nicht zugänglich war.

Ich habe bisher auch noch nie erlebt, dass eine Versicherung für diese Zeit einen höheren Beitrag erhoben hätte.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Was ist daran so verwunderlich? Eine Versicherung verpflichtet sich, ein bestimmtes Risiko abzusichern. Wenn sich das Risiko verändert, dann muss d es Versicherungsunternehmen das wissen, um das Risiko neu zu bewerten. Ein Gerüst vorm Haus oder wochenlange Abwesenheit erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs.

Das ist bei einer Wohngebäudeversicherung auch nicht anders. Wenn plötzlich im angebauten Nebenhaus eine Schweißerei eröffnet, steigt die Brandgefahr. Das muss der Versicherungsgeber wissen. Meist kostet es nicht einmal mehr. Es kommt doch auch niemand darauf, seine Versicherung nicht zu informieren, wenn man das Auto wechselt.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Was ist daran so verwunderlich?.

Ganz einfach. Wer im Erdgeschoss lebt, muss ja auch nicht gesondert Versicherung zahlen oder der Versicherung sagen, dass er im Erdgeschoss lebt. Meine Versicherung hat mich zumindest weder gefragt, noch was gesagt, als ich das erzählt habe. Wenn du in Urlaub fährst, sagst du das deiner Versicherung? Weil du ja auch schreibst, dass dann die Einbruchgefahr höher ist.

Ich habe jetzt einen Bekannten gefragt, der bei einer Versicherung arbeitet und er meinte, dass es lächerlich ist, wenn man bei einem Gerüst, als Mieter, bei der Hausratversicherung Bescheid gibt. Das ist vielleicht dann leichter auch mal durch ein Fenster zu schauen, aber wenn man die Fenster nicht sperrangelweit auflässt und das Haus verlässt, was auch Erdgeschossbewohner kaum machen würden, dann wäre das nicht versicherungsrelevant. Kein Mieter ist verpflichtet seiner Hausratversicherung zu melden, wenn die Fassade gemacht wird und ein Gerüst dran steht. So jedenfalls mein Bekannter, der bei der Versicherung auch was zu sagen hat.

Wenn man in der Autoversicherung stehen hat, dass man eine Garage hat, dann verpflichtet es den Versicherungsnehmer nicht, das Auto auch immer in die Garage zu stellen. Aus diesem Grunde nehmen die meisten Versicherung diese Klausel schon wieder aus den Verträgen. Meine hat das gar nicht erst in dem Vertrag drin. Aber das ist ein anderes Thema. Was dieses Thema damit zu tun hat, dass man der Versicherung ein Autowechsel ja auch mitteilt erschließt sich mir nicht, weil das was ganz anderes ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante, es ist schön, was dein Bekannter sagt. Nur lehnt die Versicherung dann halt unter Umständen die Regulierung ab und kommt damit durch. Denn du vergisst die Bedingungen zum Vertrag. Was hat nun normaler Urlaub damit zu tun? Versicherungen möchten wissen, wenn ein Objekt unnormal lange leer steht. Das wäre nach sechs bis acht Wochen der Fall. So lange fahren die wenigsten.

Und deine Versicherung ist nicht jede Versicherung. Meine weiß beispielsweise über Etage, Art der Türsicherung, Balkone und ähnliches Bescheid. Die hat das alles im Antrag abgefragt. Das gilt auch für gewisse Wertgegenstände, die einzeln im Vertrag erfasst sind, auch wenn es deshalb keinen Aufpreis gibt.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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