Bedingungsloses Grundeinkommen als Stillhalteprämie ansehen?

vom 30.04.2018, 13:23 Uhr

Wie ich gelesen habe, lehnt der DGB die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens als Ausgleichszahlung für einen Arbeitsplatzverlust und eine daraus resultierende Arbeitslosigkeit ab. Laut den Gewerkschaftlern stelle dieses Grundeinkommen doch nur eine Stillhalteprämie für den möglichen Verlust von Arbeitsplätzen dar. Würdet ihr diese Einschätzung auch teilen und welche Alternativen gäbe es denn zu solch einem Grundeinkommen?

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Aktuell ersetzt Hartz IV dieses Grundeinkommen. Auch hier geht es um die Frage der Höhe. Darin liegt nämlich das eigentliche Problem. Oder wie schnell steigt es an und wer regelt dies? Was muss zusätzlich gezahlt werden werden? Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind ein ordentlicher Batzen. Allerdings dürfte es hier im Gegensatz zu Hartz IV keine Sanktionen geben.

Als Stillhalteprämie würde ich es dennoch nicht ansehen. Für mich wäre es eher ein Sprungbrett in die Selbständigkeit und ein Schutz für chronisch Kranke. Natürlich muss verhindert werden, dass die Schere zwischen Arm und Reich dadurch noch weiter auseinander geht. Dazu sind regelmäßige Kontrollen notwendig.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 13.05.2018, 10:48, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Juri1877 hat geschrieben:Aktuell ersetzt Hartz IV dieses Grundeinkommen.

Nein überhaupt nicht. Wenn du diesen Vergleich ernst meinst, hast du das bedingungslose Grundeinkommen nicht verstanden. Es ist genau das Gegenteil von Hartz IV. Besser gesagt ALG II ist ja eine Ersatzleistung dafür, wenn man kein Gehalt bekommt bzw. kann als Aufstockung genutzt werden, wenn man zu wenig verdient. Wer Arbeit und über dem Grundsicherungsniveau verdient, bekommt keinen Cent.

Beim bedingungslosen Grundeinkommen dagegen bekommt jeder Mensch die gleiche Summe. Genauso wie dem Obdachlosen würde auch einem Manager eines Dax-Konzernes die gleiche Summe zustehen. Dementsprechend macht auch die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens als Ersatz bei Arbeitsplatzverlust überhaupt keinen Sinn. Denn dann wäre es gar kein bedingungsloses Grundeinkommen mehr, sondern schlichtweg wieder eine Ersatzleistung wie ALG II.

Von daher braucht man sich über diese Idee eigentlich gar keinen Kopf zerbrechen, weil sie einfach nur schwachsinnig ist und jemand scheinbar wieder überhaupt nicht nachgedacht hat, was er da für einen Blödsinn vom Stapel gelassen hat, von wem auch immer dieser Vorschlag kam.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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