Zweite Arztmeinung und Praxisgebühr?

vom 28.05.2012, 14:18 Uhr

Oftmals wird einem empfohlen sich bei Krankheiten eine zweite Meinung einzuholen und so manch einer ist daran auch interessiert. Doch wie macht ihr dies praktisch? Sofern man Kassenpatient ist, fällt die Praxisgebühr an, bzw. man wird beim Arzt gefragt, ob man diese im Quartal bereits entrichtet hat. Wenn dies der Fall ist, benötigt man eine Überweisung des anderen Arztes. Bei vielen Ärzten sind dabei schon Überweisungen zu einem anderen Mediziner derselben Fachrichtung ausgeschlossen.

Man könnte natürlich bis zum neuen Quartal warten, aber währenddessen verändert sich der Krankheitsverlauf doch meistens, so dass verschiedene Vorraussetzungen vorliegen. Außerdem möchte man doch eine schnelle Heilung und nicht Wochen oder gar Monate warten, um eine zweite Meinung zu bekommen.

Lasst ihr euch zur Zweitmeinung überweisen? Oder lügt ihr einfach bei der Anmeldung und zahlt die Praxisgebühr noch einmal? Darf man dies überhaupt oder kann es dadurch zu Problemen mit der Krankenkasse oder den behandelnden Ärzten kommen?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich war mal mit der Meinung eines Facharztes nicht zufrieden und ging dann zu einem anderen Facharzt aus dem gleichen Bereich. Da dachte ich zunächst, dass ich nicht nochmal die Praxisgebühr zahlen müsste, zeigte die Quittung vom ersten Arzt hervor (d.h. ich hatte Arzt Nr. 2 von Arzt Nr. 1 erzählt), aber ich musste die Gebühr dennoch nochmal bezahlen. Die Sprechstundenhilfe hatte mit erklärt, dass man nicht zu Ärzten der gleichen Richtung überwiesen werden kann und dann eben nochmal alles bezahlen muss. Zudem meinte sie, dass ich nicht so oft den Arzt wechseln sollte, weil es ansonsten Probleme mit der Krankenkasse kommen könnte oder die da wohl einen Beschwerdebrief schicken würde.

Das ist mir aber nie passiert. Ich bin ansonsten, wenn es etwas dringendes war, mal bei dem Allgemeinarzt an meinem Arbeitsort, mal bei meinem Arzt daheim gewesen, früher war ich wieder bei einem anderen, bis der wegzog und da der bald wieder her zieht, werde ich also wieder wechseln. Ich habe nie irgendwelche Post von der Krankenkasse bekommen. Zudem ist bei dem Arzt an meinem Arbeitsort die Sprechstundenhilfe (nicht die oben genannte) sehr unfreundlich, daher werde ich mir wohl auch da einen anderen suchen.

Die Krankenkasse kann da höchstens mal bei Dir nachfragen, warum Du so oft wechselst, aber ansonsten können die nichts machen. Die Strafe besteht in der Form, dass eben mehrmals eine Praxisgebühr entrichtet werden muss. Das sind die einzigen Probleme. Eine Ausnahme sind nur die Hausarztmodelle, bei denen man sich verpflichtet, entweder nur zu einem bestimmten Arzt zu gehen oder nur zu denen zu wechseln, die auch mit der Krankenkasse entsprechende Verträge haben. Wenn man dann einen Arzt wählt, der nicht an dem Modell teilnimmt, dann besteht die Gefahr, dass die Kosten nicht von der Kasse übernommen werden.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es muss keine zweite Praxisgebühr bezahlt werden. Ich habe auch innerhalb eines Quartals den Arzt gewechselt, um eine andere Meinung zu hören. Das war bei einem Zahnarzt. Ich habe einfach den Beleg vorgelegt, den ich bei der Bezahlung der Praxisgebühr bezahlt habe und habe den Grund für den Wechsel genannt. Da Du freie Arztwahl hast, kannst Du das ruhig machen, ohne ein weiteres Mal eine Gebühr bezahlen zu müssen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



davinca hat geschrieben:Es muss keine zweite Praxisgebühr bezahlt werden. Ich habe auch innerhalb eines Quartals den Arzt gewechselt, um eine andere Meinung zu hören. Das war bei einem Zahnarzt. Ich habe einfach den Beleg vorgelegt, den ich bei der Bezahlung der Praxisgebühr bezahlt habe und habe den Grund für den Wechsel genannt. Da Du freie Arztwahl hast, kannst Du das ruhig machen, ohne ein weiteres Mal eine Gebühr bezahlen zu müssen.

Ich habe da ganz andere Erfahrung. Zumindest, was die Humanmediziner betrifft, die keine Zahnärzte sind. Man kann definitiv erstmal nicht zu einem gleichen Facharzt oder von Allgemeinmediziner zu Allgemeinmediziner überweisen werden. Das habe ich von 2 gesetzlichen Krankenkassen und einigen Allgemeinmedizinern und Fachärzten schon ausdiskutiert. Dann muss man, weil man ja keine Überweisung bekommen kann immer die Praxisgebühr noch einmal zahlen, wenn man eine zweite Meinung hören will.

Da Zahnärzte eine andere Kategorie ist, könnte es möglich sein. Da bin ich mir aber absolut nicht sicher und werde das im nächsten Gespräch mit der Krankenkasse mal anführen. Die freie Arztwahl, die davinca anspricht ist richtig, aber dennoch muss man mein Fachärzten und Allgemeinmedizinern die Praxisgebühr noch einmal zahlen. Auch wenn du bereits bei einem Notarzt werden deiner Beschwerden warst, musst du noch einmal zahlen.

Lasst ihr euch zur Zweitmeinung überweisen?

Wie schon geschrieben geht das nicht von einem gleichen Arzt zu einem gleichen Arzt mit der gleichen Fachrichtung. Aber ein Allgemeinmediziner könnte dich je nach Beschwerden dann zu einem Facharzt für eine zweite Meinung überweisen und das würde ich dann auch machen lassen und meinem Hausarzt den Grund nennen, warum ich eine zweite Meinung haben will.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Vor einem solchen Problem stand ich einmal, als ich einen Arzt aufgrund einem bestimmten Verhalten erst einmal ausprobieren wollte und notfalls wäre ich wieder zu Arzt Nummer 1 in die Praxis zurückgegangen. Mir wurde damals gesagt, es sei leider nicht möglich, zwei Mal im Quartal mit nur einer Praxisgebühr zu zwei verschiedenen Fachärzten zu gehen. Ich hätte auf jeden Fall noch ein zweites Mal die Praxisgebühr vorlegen müssen, was aber zu dem Zeitpunkt noch nicht möglich gewesen ist. Daher habe ich dann in meinem Fall der chronischen Erkrankung eben im folgendem Quartal den Facharzt aufgesucht.

Ist man akut erkrankt, geht es natürlich nicht, dass man eben von Quartal zu Quartal wartet, es sei denn, man war am letzten Quartalstag bei dem einen Arzt und möchte nun am Anfang des neuen Quartals zu einem neuen Arzt. Wie oft kommt so etwas vor? Eher selten und ich gehe hier in dem Eingangsposting schon davon aus, dass es sich eben um keine solche Grenzbehandlung handelt.

Ob man eine Zweitmeinung noch im gleichen Quartal einholen darf, weiß ich nicht, aber irgendwie muss es ja schon möglich sein, sonst hätte man die Option nicht. Sicherlich kann der zu behandelnde Arzt dann noch eine Überweisung ausstellen, aber zu zwei Fachärzten in einem Quartal geht es wohl nicht. Jedoch müsste der Facharzt an einen anderen Kollegen weiter überweisen dürfen. Ich meine, gehe ich zu meinem Diabetologen, könnte er ja rein theoretisch mir noch eine Überweisung zu einem Internisten oder so ähnlich ausstellen. Ich denke aber, wenn man bereit ist, ein zweites Mal die Praxisgebühr zu zahlen, ist es auch durchaus möglich, eine zweite Meinung einzuholen, wenn man dies möchte.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ich war selbst einmal dabei, wie ein Bekannter bei einem Allgemeinmediziner abgewiesen wurde- und das obwohl er sogar nochmal die Praxisgebühr gezahlt hätte. Und ähnliches scheint es häufiger zu geben. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sich alle Ärzte in diesen Fällen strafbar machen. Wenn ich die gegensätzlichen Kommentare so lese, würde ich aber fast vermuten, dass es hier keine einheitliche Regelung gibt und die Krankenkassen es einfach so hinnehmen, wenn man Ärztehopping betreibt.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Trisa hat geschrieben:Ich war selbst einmal dabei, wie ein Bekannter bei einem Allgemeinmediziner abgewiesen wurde- und das obwohl er sogar nochmal die Praxisgebühr gezahlt hätte. Und ähnliches scheint es häufiger zu geben. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sich alle Ärzte in diesen Fällen strafbar machen. Wenn ich die gegensätzlichen Kommentare so lese, würde ich aber fast vermuten, dass es hier keine einheitliche Regelung gibt und die Krankenkassen es einfach so hinnehmen, wenn man Ärztehopping betreibt.

Du darfst selbstverständlich Ärztehopping betreiben und kein Arzt darf einen abweisen, wenn man die 10 Euro Praxisgebühr zahlt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man schon bei der Arzthelferin sagt, dass man eine zweite Meinung will. Das geht sie schlichtweg nichts an. Und wenn ich es sage, darf die mich nicht abweisen und wenn der Arzt mich abweist ist es unterlassene Hilfeleistung.

Ich habe mir schon oft eine zweite Meinung eingeholt und es auch manchmal direkt gesagt. Nur musste ich halt immer die 10 Euro zahlen und abgewiesen wurde ich noch nie. Die Krankenkassen haben nichts dagegen. Denn du hast ja die freie Arztwahl. Du kannst jede Woche zu einem anderen Allgemeinmediziner oder Facharzt der gleichen Fachrichtung gehen, wenn du jedes mal die 10 Euro zahlst. Da freut sich die Krankenkasse sogar ;) .

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dieser Beitrag ist nun schon sechs Jahre alt und ich bin ziemlich froh, dass es die Praxisgebühr mittlerweile nicht mehr gibt und diese vor ein paar Jahren abgeschafft worden ist. Das war der größte Blödsinn überhaupt und da ich damals noch studiert habe, habe ich mir so manches Mal den Arztbesuch verkniffen, da ich einfach nicht das Geld übrig hatte, regelmäßig zum Arzt zu gehen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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