Kann der Dozent die Teilnahme an der Klausur untersagen
Bei manchen Professoren ist es bei uns üblich, dass man die Klausur am Ende des Semesters nur mitschreiben darf, wenn man zuvor eine gewisse Anzahl von Punkte aus Übungsblättern gesammelt hat, die über das Semester zu bearbeiten waren. Nun kann es ja immer einmal vorkommen, dass man am Ende eben nicht die geforderten Punkte erreicht, sich aber dennoch in der Lage sieht die Klausur schreiben und auch bestehen zu können.
Nun ist stellt sich die Frage, ob der Professor uns wirklich untersagen darf, dass wir die Klausur mitschreiben. Schließlich können wir uns ja dennoch beim Hochschulprüfungsamt für die Prüfung anmelden und hierbei werden die Punkte nämlich nicht abgeglichen. Ist dies möglich oder ist dies von Studiengang zu Studiengang verschieden und man kann hier keine allgemeine Aussage treffen?
Also ich würde mal sagen der Dozent oder der Professor darf euch durchaus von der Klausur ausschließen. Nicht jede Klausur wird doch von den Studenten direkt angemeldet als Prüfungsleistung, sondern manche werden doch auch vom Professor eingereicht.
Jedenfalls ist es bei uns so. Da müssen wir in den Massenklausur unsere Unterschrift herhalten das wir teilnehmen mit den ganzen Konsequenzen und so. Bei Mathe aber stimmt man lediglich online zu, dass man teilnimmt. Nur wird man hier überhaupt erst in das Onlineformular reingelassen, wenn man die erforderliche Punktzahl hat und da kann man nicht einfach eine Prüfungsleistung beim Prüfungsamt anmelden.
Warum solltest du auch die Lehrkräfte umgehen dürfen? Sie legen ja auch teilweise deine Prüfungsleistungen fest und zu manchen Prüfungen kann man ja auch erst zugelassen werden, wenn man gewissen Kurse absolviert hat. Warum sollte dies also mit Zusatzleistungen nicht genauso sein? Wenn du dann die geforderten Punkte nicht hast, könntest du die Klausur zwar immernoch schaffen, dennoch wäre die Wahrscheinlichkeit wohl sowieso geringer aber nun gut. Außerdem weiß man ja vorher was man für die Zulassung braucht und kann auch darauf hinarbeiten.
Bei uns ist es üblich, dass man sich zu jeder Klausur online anmelden muss. Dies ist auch nur innerhalb eines festen Zeitraums möglich. Bevor man sich zu einer oder mehreren Klausuren anmelden kann, muss aber auch bei uns die Bedingen akzeptieren.
Allerdings gilt man mit dem online Anmelden als vollständig angemeldet und ist damit eigentlich berechtigt die Klausur dann auch wirklich mit zu schreiben. Die Punktzahl wird hier eigentlich in keinem Modul abgefragt, da die Punkte ja auch meistens erst richtig feststehen, wenn die Anmeldefrist bereits zu Ende ist, sodass dann eine Anmeldung eigentlich gar nicht mehr möglich ist.
Gewisse Kurse muss man bei uns auch nicht absolvieren. Du kannst zwar in die jeweilige Vorlesung gehen, aber du kannst auch einfach davon fern bleiben und auch so die Klausur problemlos bestehen. Deswegen verstehe ich auch nicht warum man die Zulassung zu einer Klausur von Übungsblätter abhängig macht, obwohl die Aufgaben des öfteren auch gar nicht wirklich relevant im Hinblick auf die Klausur ist.
Und aus Erfahrung kann ich dir auch sagen, dass die Übungspunkte eigentlich gar nichts mit dem Abschneiden in der Klausur zu tun haben. Natürlich ist es bei manchen so, dass bei wenigen Punkten aus den Übungen dann auch die Klausur nicht besonders gut wird und es auch oft einmal schief geht.
Jedoch gibt es auch viele Kommilitonen, die gerade einmal so die Punktzahl erreichen und dann dennoch eine viel bessere Klausur schreibt als diejenigen, die sehr viele Punkte gesammelt haben. Denn ein paar Übungsblätter während des Semesters sind, zumindest in den meisten Köpfen, nicht so bedeutend wie die Klausur am Ende des Semesters.
Bei uns muss man in den meisten Fächern Seminare, Praktika und oft auch Testate absolvieren, bevor man überhaupt die Zulassung zur Klausur erhält. Bei dem Präpkurs durfte man teilweise fehlen, alle anderen Veranstaltungen muss man komplett besuchen und notfalls muss man verpasste Einheiten nachholen. Das gilt auch für Testate, die es bei uns sowohl in klassischer Form als auch online gibt. Wer ein Testat nicht absolviert hat oder durchgefallen ist, wird nicht eher zur Klausur zugelassen, bis er die erfolgreiche Teilnahme an allen Pflichtveranstaltungen nachweisen kann - und dazu gehören in manchen Fächern auch kleinere Testate, die einem kurzen Test entsprechen.
Wenn es an deiner Hochschule üblich ist, dass die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsblätter nachgewiesen werden kann, um eine Zulassung zur Klausur zu erreichen, ist das nicht ungewöhnlich und in dem Fall wirst du ohne die erforderliche Punktzahl sicher auch nicht mit viel Betteln und Bitten erreichen können, an der Klausur teilzunehmen. Alles andere wäre ja auch unfair deinen Kommilitonen gegenüber, die sich während des laufenden Semesters die erforderlichen Punkte erarbeitet haben. Falls du in dem Fall überhaupt eine Chance auf die Klausurzulassung haben willst, könntest du vielleicht eine mündliche Prüfung ablegen. Bei uns ist so etwas manchmal in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn diese eine Klausur die letzte vor dem Physikum ist und der Student sonst noch ein halbes oder ganzes Jahr länger warten müsste, nur weil ihm diese eine Klausur fehlt.
In Physik gab es bei uns auch die Möglichkeit, sich durch Übungsblätter Bonuspunkte zu erarbeiten. Die Bearbeitung und Abgabe der Übungsblätter war allerdings nicht verpflichtend. Falls die Übungsblätter bei euch Pflicht sind und ihr diese Punkte eben für die Teilnahme an der Klausur vorweisen müsst, hast du sicher keine Chancen, noch an dieser Klausur teilzunehmen. Falls es sich allerdings lediglich um Bonuspunkte handelt, die dir dann auf die Klausurleistung angerechnet werden, wirst du die Klausur sicher dennoch schreiben dürfen.
Bei uns ist es eigentlich so, dass die Dozenten die Teilnahmebedingungen selbst festlegen dürfen. Entweder man erbringt die geforderte Leistung oder man räumt seinen für Platz einen Studierenden, der dazu bereit ist. Diese Regelung wurde unter anderem eingführt, weil manche Kurse jedes Semester wieder sehr überlaufen sind und die Lehrenden dann nur die Leute drin haben wollen, die auch bereit sind aktiv mitzuarbeiten, auch wenn sie keinen Leistungsnachweis erbringen möchten. Da gibt es dann halt verschiedene Sachen, in Literatur z.B. waren es oftmals wöchtenliche Essays, die man abgeben musste, in Psycholgie waren es dagegen bestimmte Texte und entsprechende Fragestellungen und so weiter. Wer das mehr als zweimal ohne guten Grund versäumt hatte, flog. Regelmäßige Anwesenheit ist natürlich ebenfalls obligatorisch.
Ich würde jetzt mal sagen, dass eure Übungsblätter ein ähnliches System sind. Diese Vorraussetzung war ja wohl zu Beginn des Semesters klar und wer den Kurs machen will, muss das dann eben schlucken. Da muss man schon mit einer sehr guten Entschuldigung ankommen, warum man das nicht geschafft hat. Dann kommt es auf die Kulanz des Professors an, einen dennoch weiter machen, oder in deinem Fall die Klausur mitschreiben, zu lassen. Aber meines Erachtens ist er durchaus dazu berechtigt, Studierende, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt haben, von der Klausur auszuschließen. Eben weil die Bedingungen von vorneherein klar waren. Wenn er jetzt ohne guten Grund anfängt Ausnahmen zu machen, warum sollen die anderen sich dann noch anstrengen und seine Regeln einhalten?
Aber ich vermute mal, das solche Dinge uniintern geregelt werden. Da müsstest du in eurem Fachbereich oder vielleicht beim AStA nachfragen, wenn du es wirklich ganz genau wissen willst. Die wissen das meistens oder wissen zumindest, wo sie es herausbekommen.
Ich kenne es durchaus auch so, dass in der Ankündigung zur Veranstaltung, spätestens aber zu Semesterbeginn feststeht, unter welchen Bedingungen man einen Leistungsnachweis erwerben kann und dazu gehört unter Umständen unter anderem auch, dass man bei Übungen eine bestimmte Leistung erbracht. Meist ist es aber möglich ein oder zweimal zu patzen ohne dass man dann gleich von der Klausur ausgeschlossen wird.
Daneben ist es mir aber auch bekannt, dass man sich zwar rechtzeitig zur Klausur anmelden muss, um überhaupt eine Chance auf Teilnahme zu haben, dass eben aber auch gleichzeitig feststeht, dass diese rechtzeitige Anmeldung nur eine Bedingung ist, die erfüllt sein muss, wenn man an der Klausur teilnehmen möchte.
Ich weiß ja nicht, wo du studiert hast, aber zu meiner Studienzeit wäre das ehrlich gesagt nicht möglich gewesen. Ich hatte auch Übungsblätter, die man zu mindestens 50 Prozent richtig haben musste, um zur Klausur zugelassen zu werden. Erst, wenn man diese Hürde geschafft hatte, konnte man sich bei uns überhaupt zu den Prüfungen anmelden. Vorher ging das gar nicht. Dementsprechend wäre das gar nicht möglich gewesen, dass System auszuhebeln, aber da ist jede Uni möglicherweise anders.
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