Ist ein Schwangerschaftsabbruch im Ausland strafbar?
In Deutschland ist die Messlatte für einen Schwangerschaftsabbruch ja wohl ziemlich hoch gelegt und schon deswegen entscheiden sich ja auch viele Frauen, einen solchen im Ausland vornehmen zu lassen. Aber wie ist denn eigentlich die Rechtslage, wenn ein solcher Schwangerschaftsabbruch im Ausland im Nachhinein herauskommt? Macht man sich dann regelrecht strafbar und welches Strafmaß wäre denn in derartigen Fällen überhaupt denkbar?
Du meinst wenn du ins Ausland gehst und dort ganz legal eine Abtreibung vornehmen lässt? Warum sollte das strafbar sein? Für dich gelten die Gesetze des Landes, in dem du dich aufhältst und nicht die Gesetze des Landes, dessen Staatsbürgerschaft du hast. Überlege dir doch mal, was das für ein Chaos anrichten würde wenn das anders wäre.
Dieser ähnlichen Meinung war ich ja auch, aber mir hat jetzt mal jemand erzählt, dass ein Abbruch der Schwangerschaft im Ausland einen Straftatbestand darstellen soll, weil selbst wenn man diese im Ausland durchführen lässt, wohl rechtlich maßgebend ist, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Und deswegen war oder bin ich immer noch etwas verunsichert, was denn die tatsächliche Rechtslage ist.
Ich frage mich gerade, wie man denn beweisen will, dass ein Schwangerschaftsabbruch illegal war. Hinterher kann das doch eh niemand mehr nachvollziehen, was da passiert ist. Die Ärzte haben Schweigepflicht und die Betroffene kann doch offiziell behaupten, dass sie eine Fehlgeburt gehabt hätte. Fehlgeburten können auch passieren, wenn die ersten 12 Wochen rum sind, so ist das ja nicht. Wie will man das also beweisen und dann entsprechend bestrafen?
Warum spekuliert man eigentlich wild? Paragraph 5 des Strafgesetzbuches sagt unmissverständlich, dass gewisse Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter strafbar sind und dass das deutsche Recht unabhängig vom Recht des Tatorts gilt. Dazu gehören solche Dinge wie Hochverrat, die Vorbereitung eines Angriffkriegs und der Abbruch einer Schwangerschaft.
Allerdings kommt man straffrei aus der Nummer, wenn man den Beratungsschein hat und dann beispielsweise in die Niederlande geht, weil dort ein Abbruch nach der 12. Woche möglich ist. Das regelt Paragraph 218ä Abs. 4. Man kann das ganze also problemlos legal regeln.
Und wie das herauskommt soll? Das ist ganz einfach. Da muss nur der Kindsvater oder sonst jemand, der es weiß, Anzeige erstatten. Dann ist die Schweigepflicht hinfällig, weil die Staatsanwaltschaft mit Beschluss die Unterlagen anfordert. Das Ausland hilft dann gar nichts.
Nein, eine Abtreibung im Ausland ist nicht strafbar. Die Abtreibung im Ausland wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in dem Land durchgeführt, z.B. in Holland bis zur 22. Woche und es ist eine Wartefrist von 5 Tagen nach Eröffnung des Abtreibungswunsches gegenüber einem Arzt einzuhalten.
Wenn man sicher sein will, geht man ganz normal in die Beratung in Deutschland, womit man einen Beratungsschein hat. In Holland treiben immer wieder Deutsche ab. Noch nie wurde eine deshalb verurteilt.
cooper75 hat geschrieben:Und wie das herauskommt soll? Das ist ganz einfach. Da muss nur der Kindsvater oder sonst jemand, der es weiß, Anzeige erstatten.
Ich weiß ja nicht wie du tickst, aber wenn ich ungewollt schwanger geworden wäre und ich wollte abtreiben, würde ich die Schwangerschaft verheimlichen und niemandem etwas sagen. Das wäre ja ziemlich dämlich, wenn man die Schwangerschaft und seine Pläne dann überall herumposaunen würde. Man muss auch nicht zwingend in einer festen Partnerschaft sein, um schwanger werden zu können und der Kindsvater weiß auch nicht immer davon. Wie soll das denn dann rauskommen, wenn das niemand wusste und man selbst die Klappe hält?
Täubchen, bist das Maß aller Dinge? Wie kommst du darauf, dass jede Schwangere sich so verhält sie du oder sofort sicher ist, dass sie einen Abbruch möchte? In der Realität sprechen viele Frauen erst einmal mit dem Erzeuger. Das gilt übrigens auch dann, wenn das nicht der feste Partner ist.
Auch wenn es für dich nicht nachvollziehbar ist, handelt es sich bei den meisten um einen Entscheidungsprozess. Und in den beziehen nun einmal viele die Reaktion des Erzeugers mit ein. Wer nur weil der da wäre, bekommt nicht jede das Kind am Ende. Du bist da echt verdamm t weltfremd!
In den Niederlanden geht das bis zur 22. Woche? Wie machen die das dann? Das ist wirklich hart, wenn man das als Mutter liest und in der Zeit dann auch Ultraschalluntersuchungen hatte und weiß wie weit das Baby dann schon ist. Ich könnte mir schon vorstellen, dass so etwas strafbar sein kann, wenn man das Ganze herausbekommt und jemand eine Anzeige macht.
Wobei der Nachweis an sich sicherlich schwer ist. Ich würde versuchen hier in Deutschland abzutreiben und mich dahingehend beraten zu lassen. Man hat doch eigentlich genug Zeit sich zu entscheiden. Sollte man darüber hinaus erst feststellen, dass man schwanger ist, kann man das Kind doch immer noch zur Adoption frei geben. Vor allem muss es doch wirklich für die Psyche schmerzvoll sein, wenn sich das Kind schon bewegt hat und man es dann abtreibt, töten lässt. Es gibt sicherlich Gründe warum man sich gegen ein Kind entscheidet und ein Abbruch ist kein Weltuntergang, aber wenn das mit der 22. Woche stimmt, dann ist das wirklich etwas, was ich nicht nachvollziehen kann.
Ramones, in den Niederlanden wird bis zur 12. Woche abgesaugt wie hierzulande auch. Von der 13. bis einschließlich der 17. Woche wird ausgeschabt. Zwischen der 18. und 22. Woche läuft es anders als hier. Während hierzulande dann in der Regel die Geburt künstlich eingeleitet wird, gibt es dort den Muttermund erweiternde Medikamente und dann wird unter Vollnarkose instrumentell abgebrochen, also ausgeschabt. Man geht dort schon seit Jahrzehnten erheblich lockerer mit dem Thema um.
Übrigens bleibt die Mutter in Deutschland unter Umständen bis zur 24. Woche straffrei. Das sind noch zwei Wochen mehr als in den Niederlanden. In Großbritannien, außer in Nordirland, ist es auch bis zur 24. Woche erlaubt. In den USA setzt die Lebensfähigkeit die Grenze. Deutschland ist nicht der Nabel der Welt.
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