Wegfall der Schenkungssteuer bei Verkauf?
Normalerweise muss man Schenkungssteuer zahlen, wenn man etwas geschenkt bekommt und über den Freibeträgen landet. Eine Bekannte von mir hat ein Haus geschenkt bekommen. Leider ist die Schenkerin nicht mit ihr verwandt und der Freibetrag ist in solchen Fällen natürlich schnell aufgebraucht. Nun hat ihr eine Bekannte gesagt, dass keine Schenkungssteuer anfällt, wenn das Haus innerhalb eines Jahres verkauft wird. Mir ist eine solche Regelung nicht bekannt.
Diese Regelung gibt es nicht, die Schenkungssteuer fällt entsprechend an. Die von dir erwähnten Freibeträge gibt es und diese staffeln sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Man muss eine Schenkung aber auch nicht annehmen, wenn man sich das nicht leisten kann und es ist auch nichts was unvorhergesehen kommt, denn darüber belehrt der Notar sogar.
Wenn du ein geschenktes Haus binnen eines Jahres verkaufst, dann fällt dazu noch Einkommenssteuer an. Da es sich hierbei dann um ein Privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG handelt. Dabei wird der Gewinn besteuert, bei einem Geschenkten Haus bedeutet das ganz genau 100%. Steuern spart man damit jedenfalls nicht, erst wenn man das ganze nach 10 Jahren verkauft, kommt man um das herum.
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