Welche Regeln und Ausnahmen gelten für ein Mischgebiet?

vom 23.04.2018, 15:57 Uhr

Bei einer Freundin soll das Wohngebiet zu einem Mischgebiet geändert werden, weil sich gegenüber auf dem Grundstück eine Firma niederlassen möchte. Meine Freundin ist alles andere als begeistert und befürchtet nun, dass es doch sehr ungemütlich und laut werden könnte.

Ich kenne mich da gar nicht aus und habe nur gehört, dass solche Regeln wie die Mittagsruhe nicht mehr eingehalten werden müssen, wenn ein Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen wird.

Welche Regelungen und Ausnahmen gelten für ein Mischgebiet? Sind die Sorgen meiner Freundin berechtigt, dass es dann zukünftig recht laut werden könnte? Muss dann eine Mittagsruhe wirklich nicht mehr eingehalten werden?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Was die Art des Betriebes angeht, so kann ich deine Freundin ein kleines Stück weit beruhigen. Mischgebiete dienen dem Wohnen und Gewerbebetriebe sind nur in dem Umfang als das sie das Wohnen nicht wesentlich stören erlaubt. Wenn du Details über das was gebaut werden darf haben willst, findest du die passenden Informationen im § 6 der Baunutzungsverordnung. Ist ein Bundesgesetz, daher gilt es in allen Bundesländern.

» RavenThunder » Beiträge: 1315 » Talkpoints: 11,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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