Abzockern die Gewerbeerlaubnis entziehen?

vom 16.04.2018, 12:38 Uhr

In einem Fernsehbericht ging es wieder einmal darum, dass ein Schlüsseldienst die Notsituation einer Kundin ausgenutzt hat, um ihr kurzerhand mal rund 700€ für die Türöffnung zu berechnen. Ehrlich gesagt kann ich diese Berichte kaum noch hören und sehen und frage mich ernsthaft, warum da nicht mal energisch dagegen vorgegangen wird.

Wenn es nach mir ginge, dann würde ich doch solchen Abzockern spätestens im Wiederholungsfall die Gewerbeerlaubnis entziehen und solch eine Abschreckung würde vielleicht schon etwas bewirken. Wie würdet ihr denn mit Abzockern umgehen? Glaubt ihr so ein drohender Entzug der Gewerbeerlaubnis würde da etwas bewirken oder habt ihr noch eine andere Idee?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Welche Gewerbeerlaubnis sollten die Behörden dem Betreiber eines Schüsseldienstes denn bitte entziehen? Das Betreiben eines Schlüsseldienstes ist nicht erlaubnispflichtig. Diese Tätigkeit ist nur sensibel und deshalb überwachungspflichtig. Sprich, zur Gewerbeanmeldung muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden, fertig.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Natürlich kann die Erlaubnis zum Gewerbe wieder entzogen werden. Leider muss dafür auch ein Fehlverhalten vorliegen und vor Gericht kann dann alles nochmals verhandelt werden und dies kann sich hinziehen ohne Ende. Aber es wäre sicher sehr gut, so etwas manchmal zu tun.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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