Tierschutzvertrag verpflichtet zum sofortigen Tierarztbesuch
A möchte einen Hund haben und hat sich für ein Tier aus einer ausländischen Tötungsstation entschieden, das durch einen deutschen Tierschutzverein ins Land geholt wird. Als sie den Schutzvertrag durchlas, fiel ihr auf, das der Hund zwar gechipt sein sollte und einen Kleintierpass haben sollte, denn beide Nummern standen im Vertrag.
Allerdings gibt es darin auch eine Klausel, dass A dem Verein innerhalb von 14 Tagen eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen hat. Die Bescheinigung liegt dabei. Darin soll der Tierarzt bescheinigen, dass der Hund keine Anzeichen einer übertragbaren Erkrankung aufweise.
A ist verwirrt. Sie ging davon aus, dass der Hund bereits im Heimatland auf ansteckende Krankheiten getestet worden sei. Außerdem dachte sie, dass ein Hund mit ansteckenden Krankheiten wie etwa Staupe oder Parvovirose gar nicht erst nach Deutschland einreisen dürfe. Beide Krankheiten seien laut dem Tierschutzverein vor kurzem in dem Tierheim vor Ort, das die Hunde aus der Tötungsstation geholt hat, vorgekommen.
Ist so eine Verpflichtung zum sofortigen Tierarztbesuch eine normale Klausel in einem Schutzvertrag? Dürfen kranke Tiere überhaupt so einfach nach Deutschland einreisen? Macht diese Klausel einen seriösen Eindruck auf Euch oder würdet ihr dann doch lieber die Finger davon lassen?
Kranke Tiere dürfen nach Deutschland bzw. in die EU einreisen sofern sie keine meldepflichtigen Krankheiten wie Tollwut haben. Auf mich macht die Klausel keinen seriösen Eindruck, allerdings ist es online-Hundekauf im Ausland doch immer total unseriös. Gibt auch keinen Kleintierpass für Hunde.
Ich finde das auch ein bisschen komisch. Ich selbst habe eine Hündin aus Spanien und bei ihr war es so, dass sie vor der Ausreise vor Ort von einem Tierarzt auf die sogenannten Mittelmeerkrankheiten untersucht wurde. Da war dann auch alles negativ getestet worden.
Allerdings habe ich dann einige Monate später in Deutschland nochmal bei einem Tierarzt auf diese Krankheiten testen lassen, denn im Nachhinein kann da natürlich auch noch etwas auftreten, was man vielleicht bei der Ausreise noch nicht nachweisen konnte.
Entweder würde ich da mal noch ganz genau bei der Tierschutzorganisation nachfragen oder woanders schauen. Die Tierschutzorganisationen die ich kenne, machen vor der Ausreise diese Tests, um den zukünftigen Haltern so etwas mehr Sicherheit zu geben und oftmals wird einem dann auch nochmal freigestellt, sich um zu entscheiden, wenn einer dieser Tests positiv ausfällt.
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