Grillen im Innenhof einer Stadtwohnung einfach so erlaubt?
Herr A ist seit zwei Jahren Absenz in die Erdgeschoßwohnung seiner geerbten Wohnung eingezogen. Als Begrüßung musste er am Samstag Nachmittag feststellen, dass eine neue Familie zu sechst im dritten Stock eingezogen war. Diese sind sehr grillfreudig und das ist in Wien eigentlich nur an ausgewiesenen Plätzen möglich. Andererseits soll Grillen auf dem Balkon auch einmal in der Woche möglich sein, was Herrn A beim Lesen erstaunte.
Der Grill wird von der Familie aufgebaut, Kohlesäcke herbeigeschleppt und ein Feuer entfacht und bei Wind noch stärker aufgeflammt. Es kommt Fleisch hinzu und langsam fängt es richtig an zu rauchen, sodass Herr A seinen Balkon schließen muss. Die Familie will noch fünf Jahre bleiben und will unter allen Umständen an diesen Traditionen festhalten und das Grillen weiterfortsetzen.
Die Polizei hat nebenan, aber auf der anderen Hausseite ihre Station und hat anscheinend noch nie etwas getan. Wenige Hausbewohner sind dagegen und trauen sich nichts zu sagen, weil sie sonst als unnachbarschaftlich dastehen. Andere haben sich verbrüdert und essen teils auch bei dem Grillgelage mit.
Was kann Herr A unternehmen, um nicht ständig Rauch am Samstag in seiner Wohnung zu haben und sich nicht die Rache der Griller zuzuziehen? Die Familie ist Untermieter eines Herrn, der noch eine nicht ganz alltägliche Familie einquartiert hat und bisher auf Beschwerden nicht reagiert! Gibt es dennoch Lösungsvorschläge?
In meinem alten Mietvertrag zu meiner Wohnung in Leipzig ist das Grillen "im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet". Das steht so in der Hausordnung, die Teil des Mietvertrags ist. Auch Herr A. hat bestimmt die Möglichkeit, einen Blick in die Hausordnung zu werfen. Mit dieser Hausordnung hat er sich einverstanden erklärt als er eingezogen ist.
Wenn es also tatsächlich nicht gestattet ist, könnte er Schritte dagegen einleiten. Er könnte mit der Hausverwaltung reden. Die Polizei kümmert sich ohne eine Anzeige auch nicht von alleine um solche Dinge.
Ich würde aber viel eher mal mit dem Grillmeister reden. Vielleicht gibt es einen besseren Standort für den Grill oder vielleicht kann ein Sichtschutzzaun aufgestellt werden, wenn die Familie grillt. Der dürfte den Rauch ablenken. Wenn man normal mit den Leuten redet und nicht gleich mit "Ihr dürft doch nicht" und "ihr könnt doch nicht einfach" anfängt, sind sie meistens zum Entgegenkommen bereit.
Einer ganzen glücklichen Familie auf Jahre den Spaß zu verderben, weil man ein bisschen lüften will, würde ich aber nicht machen. Gibt es kein anderes Fenster, dass Herr A öffnen kann.
Herr A wird sich die Hausordnung schicken lassen. In Österreich ist das grundsätzlich so, dass Anarchie herrscht und das auch viel besser durchgeht, als bei den Deutschen, die gerne bei Rechtsverletzungen sich zu Wort melden. Es sollte schon so sein, dass man eine Grünfläche nicht endlos verstellen sollte, auch wenn Kinder im Haus sind. Nicht umsonst gibt es um die Ecke einen Kinderspielplatz mit Kindern aller Nationen. Auch findet Herr A es nicht in Ordnung, dass hausfremde Personen mit ihren Kindern den eigenmächtigen Kindertollplatz mirbenützen.
Ich denke, es ist so lange erlaubt, bis die Rauchentwicklung nicht mehr tragbar wird, also Blätter verbrennen oder bei starkem Wind grillen ist bestimmt nicht erlaubt. Aber anstatt gleich auf sein Recht zu beharren, würde ich persönlich einen Gasgrill oder einen rauchfreien Holzkohlegrill vorschlagen.
Wie die meisten es bereits gesagt haben, sieh in der Hausordnung nach. Ist das ganze dort strikt untersagt, dann darf die Familie dort auch nicht grillen und muss auf ihr Ritual verzichten.
Handelt es sich um den Innenhof dann ist die Frage wie dieser ausgeschrieben ist. Ist das zur gemeinschaftlichen Nutzung oder gehört es zur angemieteten Wohnung der Familie? Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung braucht es die schriftliche Zustimmung aller im Haus lebenden Personen, weigert sich nur einer ist da ganze wieder nicht gestattet.
Zudem muss man das auch nicht jeden Samstag hinnehmen. Dazu gab es schon Rechtssprechungen, dass es nur dreimal im Jahr ertragen werden muss. Somit kann sich die Familie für die anderen 49 Samstage schon etwas anderes überlegen.
Ich würde auf mein Recht bestehen und das ganze auch einfordern, denn der Geruch von Rauch und gegrilltem Fleisch bleibt auch mit einem Gasgrill erhalten. Auf die Dauer finde ich das doch sehr belästigend, gerade wenn das jeden Samstag stattfinden soll.
Kümmert sich der Vermieter nicht darum, dann kann Herr A auch die Miete kürzen wegen der Belästigung durch das Grillen. Spätestens wenn es ans Geld geht, bekommen viele Vermieter doch ihren Hintern doch und nehmen sich solche Problemen an.
Bei solchen Sachen würde ich auch immer erst in den Mietvertrag und in die Hausordnung schauen. Bei uns ist zum Beispiel das Grillen auf dem Balkon strikt untersagt und wenn sich jemand dagegen sträuben und trotzdem grillen würde, kann das durchaus zu Problemen durch den Vermieter führen. Dementsprechend wäre so ein Problem bei uns ziemlich schnell erledigt.
Wir haben keine Hausordnung. Nachdem es kein Mietshaus ist, ist diese auch nicht Pflicht. Wir wollten eine haben, aber der Großteil der Eigentümer sprach sich dagegen aus. Somit kann theoretisch jede tun und lassen, was er will. Dazu kommen aber noch die vielen Untermieter mit deren individuellen Mietverträgen.
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