Muss der Vermieter Renovierung im Treppenhaus ankündigen?

vom 06.12.2011, 00:43 Uhr

Frau A. wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter lebt mit im Haus, trotzdem hat man wenig Kontakt. Frau A. geht stundenweise arbeiten und ist sonst meistens zu Hause. Sie wohnt im zweiten Stockwerk und das Haus hat keinen Aufzug.

Frau A. war am Montag arbeiten und hat das Haus relativ früh verlassen und kam gegen Nachmittag wieder nach Hause. Als sie das Treppenhaus betrat, sah sie, dass das komplette Treppenhaus mit Planen bedeckt ist. Als sie sich ihrer Wohnung nähert sieht sie, dass gerade Handwerker wohl das Treppenhaus streichen. Sie kann kaum ihre Wohnungstür öffnen, weil dort das Handwerkszeug verteilt ist. Daraufhin bittet sie die Handwerker ihr Werkzeug ein wenig bei Seite zu räumen, was diese auch bereitwillig machen. Beim Gespräch mit den Handwerkern stellt sich auch raus, dass Ende der Woche ihre Wohnungstür gestrichen werden soll und Frau A. wird darum gebeten an dem Tag doch bitte zu Hause zu sein, da die Wohnungstür eine Zeit lang geöffnet bleiben muss, damit die Farbe trocknen kann.

Frau A. hat für Dienstag aber auch die Lieferung neuer Möbel beauftragt. Dafür hat sie sich extra ihren letzten Urlaubstag aufgespart. Laut Auskunft der Handwerker seien sie ab morgen in ihrem Stockwerk beschäftigt. Frau A. hat nun versucht die Möbellieferung zu verschieben, konnte aber bei der Firma niemanden erreichen. Nun werden am Dienstag wohl die Möbel geliefert und die Lieferfirma dürfte Probleme haben genügend Platz zu haben. Mal abgesehen von der Unfallgefahr aufgrund der Plastikplanen.

Frau A. überlegt nun, ob ihr Vermieter sie nicht hätte informieren müssen. Hätte sie von den Renovierungsarbeiten frühzeitiger gewusst, hätte sie die Möbelbestellung auf einen anderen Tag verschieben können.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich denke, dass es zum guten Umgang gehört über solche, das ganze Haus betreffende Themen, ausreichend zuvor zu Informieren, zumal in diesem Fall ja nicht nur die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, sondern auch die Anwesenheit zu einem bestimmten Termin von Nöten ist. Soweit ich informiert bin ist eine Ankündigung jedoch lediglich bei Modernisierungsmaßnamen erforderlich und dieses mindestens drei Monate vor den Durchgeführten arbeiten. Der Grund, der hierbei oftmals genannt wird sind die damit einhergehenden Mieterhöhungen.

Da eine reine Renovierung nicht als Einschränkung angesehen wird, gibt es hier meiner Meinung nach keine generellen Fristen. Nichtsdestotrotz ist die Geschichte sicherlich ärgerlich und man kann mit dem Vermieter mal darüber sprechen. Sollte die Möglichkeit bestehen, nach der Wohnungstüre eine weitere Tür zu versperren, so könnte man ja mit dem Vermieter ausmachen, dass er die Wohnungstüre am erforderlichen Tag aufmacht und geöffnet lässt. Ansonsten würde ich "die Kooperation" verweigern, wenn es sich mit meiner Planung einfach nicht vereinbaren lässt.

» XBunny360 » Beiträge: 132 » Talkpoints: 7,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich weiß nun nicht wie die Gesetzeslage ist, aber ich bin schon davon ausgegangen, dass der Vermieter so etwas immer ankündigen muss. Bei uns ist es so, dass der Vermieter das grundsätzlich lange vorher ankündigt, wenn da das Treppenhaus gemacht werden soll oder aber wenn andere Arbeiten anstehen. Ich weiß zum Beispiel, dass unser Haus bald dran ist, eine neue Fassade zu bekommen, ein neues Dach und neue Fenster, damit es energetisch auf dem neusten Stand ist. Dann wird das Treppenhaus auch renoviert. Da der Vermieter eine Genossenschaft ist, sieht man eben auch an den anderen Häusern, was da gemacht worden ist und da wurde immer lange vorher informiert. Unser Vermieter ist da sehr vorbildlich und angenehm in dieser Hinsicht, sodass wir nicht mit bösen Überraschungen konfrontiert werden würden.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus und da wurde im letzten Jahr auch das Treppenhaus renoviert, aber darüber wurden wir schon paar Wochen vorher per Aushang informiert. Und in dem geschilderten Fall, da müssten bei mir die Handwerker eben mal ihre Arbeiten unterbrechen und das Treppenhaus begehbar machen, wenn eine Möbellieferung ansteht. Das wäre mir doch so etwas von egal und die sollen sich dann doch beim Vermieter beschweren.

» Marry 7 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,18 »



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