Wann müssen Musiker als Feature angegeben werden?
Ich höre auch sehr gerne ausländische Musik von Interpreten, die hier gar nicht bekannt und geläufig sind. Da bei ist mir ein Lied besonders aufgefallen, das ein Sänger alleine singt, aber im Hintergrund hört man eine Frauenstimme, die meiner Ansicht nach eindeutig zuzuordnen ist wegen dem Unterton in der Stimme. Besagte Sängerin ist in demselben Heimatland wie er und dort auch sehr berühmt. Sie taucht aber nicht als Feature auf.
Gibt es da möglicherweise irgendwelche Regeln, wann ein Musiker als Featured-Artist aufgelistet werden muss und wann nicht? Wann müssen die Musiker denn erwähnt werden bei einer Beteiligung? Oder ist das in jedem Land anders?
Das würde ja bedeuten, dass es ein Gesetz oder was auch immer dir vorschwebt, geben müsste, das vorschreibt, das man die Mitwirkenden namentlich nennen muss. Und jetzt überleg mal, wie viele Musiker es gibt, die sich nicht mal selber namentlich nennen, weil sie einen Künstlernamen oder ein Pseudonym benutzen. Und außerdem, würde das dann nicht auch für alle Studiomusiker gelten müssen?
Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass es bei den Plattenfirmen Absprachen gibt und, dass vielleicht sogar bewusst darauf hin gearbeitet wird, dass man die eigenen Künstler auf diese Weise bewerben kann. Denn "X featuring Y" ist ja eigentlich nichts anderes als Werbung, in der Hoffnung, dass die Fans des einen Künstlers auch den anderen für sich entdecken.
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