Vermieter wohnt mit in 2 Familienhaus - Sonderkündigung?
Eigentlich ist es ja nicht sehr einfach, dass ein Vermieter jemanden aus einer Wohnung kündigen kann. Da müssen dann schon triftige Gründe vorliegen. Frau Fassunglos wohnt aber in einem Zweifamilienhaus. Sie ist erst am 1 Januar dort eingezogen und hat alles renoviert, weil die Wohnung vorher aussah wie eine dunkle Höhle. Tapeziert wurde wahrscheinlich schon über Jahrzehnte dort nicht. Nun ist alles frisch und hell renoviert und Frau Fassungslos hat heute die Kündigung im Briefkasten gehabt. Sie kam per Einwurfeinschreiben an. Ende Juni soll sie aus der Wohnung raus und der Vermieter beruft sich auf sein Sonderkündigungsrecht, weil es ein Zweifamilienhaus ist, indem er selber wohnt.
Frau Fassungslos hat bis dato noch nichts von diesem Sonderkündigungsrecht gehört und für sie sieht es so aus, dass der Vermieter noch mal alles frisch renoviert haben wollte, ehe er die Wohnung dann für sich selbst mit benutzt. Ein Grund braucht er angeblich nicht angeben, weil es eben dieses Sonderkündigungsrecht ist für 2 Familienhäuser, wo der Vermieter mit drin wohnt. Er beruft sich auf § 573a Abs. 1 BGB.
Könnte Frau Fassungslos doch dagegen angehen, weil sie so schnell bestimmt keine Wohnung bekommt? Könnte sie irgendwelche Kosten bei dem Vermieter geltend machen für die Renovierung und für den Umzug? Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags wurde schon gesagt, dass der Vermieter ein langfristiges Mietverhältnis will. Aber das ist nicht schriftlich gemacht.
Warum besteht bei 2 Familienhäusern, wo der Vermieter auch selbst drin wohnt so ein Kündigungsrecht und muss das nicht irgendwie auch im Mietvertrag festgehalten werden? Frau Fassungslos wusste das nicht und versteht die Welt nicht mehr. Der Umzug und die Renovierung war sehr teuer.
Also ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht, es ist egal ob es ein Zweifamilienhaus oder eine große Wohnanlage ist. Lediglich eine Kündigung zwecks Eigenbedarf wäre möglich. Sollte der Vermieter dies durchführen, zum Beispiel mit der Begründung das der Sohn einziehen wird wäre diese Kündigung kaum abzuwehren.
Der Vermieter will die Mieterin raus haben und wenn er sich ein wenig schlau anstellt, bzw. einen Anwalt dazuholt sollte es auch möglich sein.
@Bassaufdreher, das ist eine Falschinformation, die du hier gibst. Ich habe mich mittlerweile selbst erkundigt und laut § 573a Abs. 1 BGB kann ein Vermieter, der mit in einem 2 Familienhaus wohnt auch erleichtert kündigen. Wenn man also eine Wohnung in einem 2 Familienhaus bewohnt, wo der Vermieter mit drin wohnt, dann sitzt man im Prinzip auf einem Pulverfass, wenn man sich nicht super gut mit dem Vermieter versteht.
Vielen Dank für die Information, ich selbst bin nur im Bereich der Mehrfamilienhäuser aktiv und war davon überzeugt, dass es bei allen vermieteten Wohnungen das Mietrecht vollumfänglich greift. Dann würde ich persönlich niemals in so ein Objekt einziehen, denn selbst wenn man sich zu Beginn super versteht, kann das schnell anders werden.
Ja, dass ist ärgerlich, besonders wenn man da unwissend ist und eben in ein 2 Familienhaus zieht, wo auch der Vermieter drin wohnt. Die Frage ist hier auch, ob der Vermieter im Fall von Frau Fassungslos nur kurz vermieten wollte, damit er die Wohnung auch renoviert bekommt. Billiger geht es dann kaum. Und da stellt sich die Frage, ob Frau Fassungslos eventuell auch eine Entschädigung bekommen kann, weil der Vermieter bei Einzug gesagt hat, dass er langfristig einen Mieter sucht. Denn sie hat sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt, die vor Einzug sehr abgewohnt aussah.
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