Während Eigenbedarfskündigungsfrist selbst kündigen möglich?

vom 22.03.2018, 11:14 Uhr

Frau Meier wurde von ihrem Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt zum 30. September mit halbjährlicher Kündigungsfrist. Nun hat Frau Meier eine Wohnung gefunden ab 1. Juni. Sie hat mit dem Vermieter gesprochen und der meint, dass sie noch die Miete bis zum September bezahlen muss.

Frau Meier überlegt nun, dass sie selber fristgerecht zum 30. Juni kündigt, weil sie ja nur drei Monate Kündigungsfrist hat. Sie würde die Kündigung dann per Einwurfeinschreiben noch in diesem Monat wegschicken, damit sie fristgerecht da ist. Aber geht das überhaupt, dass sie ein schon gekündigtes Mietverhältnis noch einmal selbst kündigen kann? Kann sie so eher aus dem Mietvertrag rauskommen und fristgerecht zum 30. Juni kündigen ohne noch drei Monate länger zahlen zu müssen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Kündigung der Frau Meier ist rechtlich wirksam. Die verlängerte Kündigungsfrist des Vermieters ergibt sich entweder daraus, dass er nicht eher einziehen kann und deswegen möglichst viel Geld erhalten will oder Frau Meier wohnt schon lange in der Wohnung, sodass sich die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert hat.

Frau Meier soll die Kündigung wenn möglich persönlich mit Zeugen einwerfen, um den Zustellungsnachweis zu haben. Ein Einschreiben mit Rückschein kann abgelehnt oder bei der Post nicht abgeholt werden, falls der Empfänger nicht angetroffen wurde.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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