Welche Änderung bringt die neue tierärztliche Hausapotheke?

vom 26.03.2018, 17:08 Uhr

Dieser Beitrag kursiert gerade auf Facebook und es soll wohl eine Neuerung geben, was Medikamente aus der Humanmedizin betrifft, die bei Tieren angewandt werden. So sollen bei den Tieren mit bakteriellen Erkrankungen zukünftig zuerst ein Abstrich genommen werden, um dann das Antibiotikum auf der Humanmedizin einsetzen zu dürfen.

Bei vielen Erkrankungen gibt es für Tiere kein spezielles Antibiotikum und so wird da eben zur Humanmedizin gegriffen. Die soll dann künftig den Tierarzt und auch den Tierbesitzer mehr kosten. Immerhin zahlt man als Tierbesitzer ja auch meist die Fertigstellung solch einer Tupferprobe und auch den Versand und dann die Laboruntersuchung, wenn der Tierarzt nicht gerade in der Praxis die Möglichkeit hat, diese zu untersuchen.

Aber laut dem Beitrag bekommt der Tierbesitzer schon nach entnommener Tupferprobe das Antibiotikum. Nach einigen Tagen gibt es dann der Ergebnis der Probe, die aber meist wohl gar nicht mehr von Bedeutung ist, da das Antibiotikum schon angeschlagen haben soll. Ich frage mich, ob es da nicht sinnvoller wäre die Ergebnisse des Abstrichs abzuwarten. Aber man möchte das Tier ja nicht in dieser Zeit weiter leiden lassen und ihm schnell helfen.

Nun können Tierärzte sich ja auch nicht aussuchen, ob sie diese neue Verordnung berücksichtigen oder nicht. Es gibt anscheinend hohe Strafen, wenn sie dies nicht beachten. Das Risiko möchte sicherlich kein Tierarzt eingehen.

Was haltet ihr von den Änderungen in der Verordnung? Haltet ihr diese Tupferprobe für durchaus sinnvoll? Oder meint ihr, dass dies völlig unnötig ist und dem Tierbesitzer nur Geld aus der Tasche zieht? Gibt es da noch weiter Änderungen, die man als Tierbesitzer berücksichtigen sollte?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Viel kann ich nicht dazu sagen, was ich davon halte, aber natürlich finde ich es schade, dass offenbar viele Tierärzte dadurch teurer geworden sind. Ich denke sie müssen aber eben die Kosten auf die Patientenbesitzer übertragen um nicht selber darauf sitzen zu bleiben.

Von einer Tupferprobe habe ich in dem Zusammenhang aber nichts gehört. Ich weiß nur, dass die tierärztliche Hausapotheke jetzt irgendwie anders kontrolliert wird und dadurch mehr Kosten entstehen.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Meiner Meinung nach ist die neue Verordnung, mit Verlaub, Blödsinn.

Das mit der Tupferprobe ist korrekt, habe das in den verschiedensten Artikeln gelesen. Wenn meine Tiere eine Krankheit haben und der Tierarzt Antibiotika für richtig erachtet, hat es seinen Sinn. Bei einer akuten Bindehautentzündung oder Magenerkrankung, letztere hat mein 17 jähriger Kater häufig, kann ich nicht ein paar Tage auf das Ergebnis der Probe warten, die Medikamentation muss sofort beginnen. Die Kosten für so eine eigentlich kleine Angelegenheit steigen enorm, da der Tierbesitzer diese natürlich übernehmen muss. Der Tierarzt kann am wenigsten dafür, kriegt aber den Unmut am deutlichsten zu spüren. Ich sehe auch die Gefahr, dass gerade bei Menschen, die weniger verdienen, notwendige Arztbesuche aufgeschoben werden müssen, bis das Geld reicht. Das kann fatale Folgen haben.

Die offizielle Begründung, dass zu viel Antibiotika in der Tierhaltung eingesetzt wird und dadurch beim Menschen eine Resistenz eintritt, ist, meiner Meinung nach, an den Haaren herbeigezogen. Wegen der Resistenz sollte die industrielle Massentierhaltung in die Pflicht genommen werden und nicht der private Tierhalter, der diese Medikamente vielleicht zwei Mal im Jahr für seinen kranken Vierbeiner benötigt. In der Humanmedizin werden teilweise auch sehr viele Antibiotika sinnlos verschrieben. Da wird keine Tupferprobe verlangt, obwohl sie sinnvoll wäre.

» Bengelchen » Beiträge: 44 » Talkpoints: 6,89 »



Jetzt bleiben wir mal bitte realistisch. Das gilt für alle, die hier meckern und für den Tierarzt der den Bericht veröffentlicht hat. Denn so dramatisch, wie der das darstellt ist es nicht. Man bekommt fast den Eindruck der Doktor möchte die Patienten darauf vorbereiten, dass er ihnen in Zukunft mehr Geld aus der Tasche zieht und die Verordnung vorschiebt. Und für alle, die wegen der Nutztiere schreiben: Bei denen sind ganz andere Verschärfungen inkraft getreten.

Bleiben wir mal ganz locker. Von den Tieren in der Kleintierpraxis sind nur Hund und Katze betroffen. Für alle anderen Kleintiere wird kein Antibiogramm gefordert. Und bei Hund und Katze kann es nur dazu kommen, wenn das Antibiotikum nicht für die Tierart zugelassen ist oder es sich um ein Cephalosporin oder ein Fluorchinolon der dritten oder vierten Generation handelt. Das betrifft also zum Teil Reserveantibiotika und sogenannte kritische Antibiotika, deren Resistenzlage noch ziemlich gut ist und die deshalb vorsichtig eingesetzt werden sollen.

Die erste Stufe der Umwidmungskaskade ist gar nicht betroffen. Wenn ein Antibiotikum für Hund oder Katze zugelassen ist, aber nicht zur Behandlung der vorliegenden Krankheit, passiert gar nichts. Das wird umgewidmet und fertig.

Wenn das Antibiotikum nicht zur Behandlung von Hund oder Katze zugelassen es oder es sich um die gelisteten Substanzen der dritten oder vierten Generation handelt, dann soll das Antibiogramm her. Das gilt aber nur, wenn eine Methode zur Bestimmung der Erregerempfindlichkeit vorhanden ist. Zudem muss der Erreger in einem zellfreien Medium kultivierbar sein. Und außerdem muss man eine Probe bekommen, ohne die Gesundheit des Tieres zu gefährden. Sedieren fällt da schon aus.

Zumal der gute Mann auch noch Mist schreibt. Es trifft eben nicht auf alle Flourchinolone zu und auch nicht auf alle Cephalosprine. Bei letzteren ist beispielsweise nur ein Präparat der dritten Generation betroffen, dass es für Hunde und Katzen lediglich als Injektionslösung gibt. Die anderen Cephalosporine für Kleintiere entstammen der ersten Generation. Da ändert sich nichts.

Außerdem wird es auch nicht automatisch unglaublich teuer. Die Verordnung fordert nur einfache Testverfahren, die jeder Tierarzt und jede tiermedizinische Fachangestellte in der eigenen Praxis durchführen kann. Spezielle und empfindlichere verfahren, die nur spezialisierte Labore vornehmen können, werden nicht gefordert. Eine bakteriologische Untersuchung mit Resistenzbestimmung kostet gerade mal 9,62 Euro plus Umsatzsteuer.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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