Nutzungsausfall für Auto auch bei Garantiereparaturen?

vom 20.03.2018, 17:04 Uhr

Momentan ist mein Auto wegen einer Garantiereparatur im Autohaus in der Werkstatt und für die Reparatur hat man schon mal 4 bis 5 Tage veranschlagt. Nun kenne ich ja die Regelung, dass man zum Beispiel bei unverschuldeten Unfallreparaturen am Auto, auch Nutzungsausfall bekommen kann. Aber gelten diese oder ähnliche Regelungen auch bei Garantiereparaturen? Hattet ihr schon mal solch einen Fall und meint ihr man sollte das Autohaus einfach mal darauf ansprechen oder hat man da eher keine Chance auf die Zahlung eines Nutzungsausfalls?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das kommt doch auf deinen Vertrag an. So wäre bei einem Unfall zu klären, ob über deine Kaskoversicherung irgendetwas abgedeckt ist oder vielleicht über einen Leasingvertrag. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, wenn man in einem Automobilclub ist.

Bei fremdverursachten Unfällen gibt es natürlich noch die Möglichkeit, die Kosten eines Ersatz- oder Leihwagens dem Unfallverursacher in Rechnung zu stellen. Das wickelt dann entweder die Versicherung ab oder du musst dir die Kosten einklagen.

Bei einfachen Reparaturen dagegen kann das schon wesentlich schwieriger aussehen. Hier muss man entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Es gibt ja durchaus auch Wartungsverträge für Autos, wo man entsprechende Policen einbauen kann, dass man bei mehr als 1,2 oder 3 Tagen Standzeit einen Ersatzwagen bekommt.

Aber jetzt einfach so, nur weil die Werkstatt länger braucht als es dir liebt wäre, wirst du keinen Ersatzwagen kriegen. Dafür gibt es ohne entsprechende vertragliche Vereinbarungen keine rechtliche Grundlage. Da hast du dann vielleicht auch einfach Pech gehabt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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