Darf die Krankenkasse einfach gesund schreiben?

vom 13.03.2018, 19:29 Uhr

A hat es schwer erwischt. Die Frau eröffnete ihm plötzlich, dass sie einen anderen hat, es gab mehrere Todesfälle im unmittelbaren Umfeld. Und dann bekam er auch noch einen neuen Chef, dem wohl von Anfang an seine Nase nicht passte und der plötzlich während eines Kundengesprächs ankam, ihm erzählte, dass er die Kündigung daheim finden werde und er sofort Firmenhandy, Laptop und Wagen abgeben solle.

Das war zuviel für A. Er schaffte noch eine Umschulung vom Arbeitsamt zum LKW-Fahrer, doch unmittelbar nach der Prüfung hatte er einen heftigen Nervenzusammenbruch und ein Psychiater diagnostizierte eine mittelschwere Depression. A plagten auch Suizidgedanken, vor allem, da die Scheidung ziemlich schmutzig ablief von seiten der Exfrau.

A hatte einige gute Ärzte, die seine Probleme erkannten. Sie schrieben ihn krank, er bekam in einer Tagesklinik einen guten Therapeuten. Doch aus bürokratischen Gründen wurde die Behandlung abgebrochen, denn er sei doch ein Patient für eine stationäre Behandlung. Stationär ist allerdings kein Platz zu bekommen. Die Warteliste dafür ist lang, er sei schließlich kein Notfall. Ihm wurde noch bescheinigt, dass er zumindest als LKW-Fahrer arbeitsunfähig sei und nicht arbeiten dürfe.

Sein Hausarzt schrieb A weiterhin krank und A suchte nach Möglichkeiten, sich behandeln zu lassen, fand aber - vor allem, da er im ländlichen Schleswig-Holstein wohnt - keine. Dann erhielt A plötzlich einen Brief von seiner Krankenkasse, von der er eigentlich nun wieder Geld bekommen sollte für seinen täglichen Unterhalt. Diese behauptete einfach, er sei nun als gesund anzusehen, nachdem er aus der Tagesklinik entlassen worden sei, und das Arbeitsamt sei wieder zuständig.

Nun stellt sich hier die Frage, ob die Krankenkasse diese Behauptung einfach aufstellen darf. Wie kommen diese Bürokraten dazu, entgegen der ärztlichen Gutachten - auch der Tagesklinik, die eine stationäre Behandlung empfehlen -, A einfach als gesund einzustufen? A hat dadurch nicht unerhebliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt, die ihn jetzt natürlich wieder vermitteln wollen, am liebsten als LKW-Fahrer! Was sollte man A raten? Wie ist die weitere Vorgehensweise?

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das scheint doch alles recht komplex zu sein. An As Stelle würde ich zunächst anrufen und die Lage schildern. Danach kann man bei Unverständnis ja auch einen Anwalt kontaktieren oder zumindest eine Beratungsstelle oder so aufsuchen, da man hier ja auch rechtliche Probleme hat. Man muss nun einfach sehen was geht und was nicht geht, was er darf was nicht und was die Krankenkasse darf und was nicht. Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass sich die Krankenkasse gegen ärztliches Befinden stellen kann, immerhin haben die doch nicht wirklich eine Ahnung von der Krankheit.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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