Beerdigungskosten, wenn nächster Verwandter verweigert?
Herr Einzelgänger war schwer krank und hat die letzten Monate in einem Hospiz verbracht. Dort hat sich seine Schwester um ihn gekümmert. Herr Einzelgänger hat auch einen erwachsenen Sohn, zu dem aber so kein Kontakt bestand. Der Sohn wollte seinen Vater besuchen, der dies aber ablehnte. Nun ist Herr Einzelgänger verstorben und sein Sohn ist der nächste lebende Verwandte und soll daher für die Kosten der Beerdigung aufkommen und diese auch eigentlich organisieren.
Allerdings hat der Sohn von Herrn Einzelgänger wohl keinerlei Interesse daran und auch selbst keine finanziellen Mittel, um die Beerdigung zu zahlen. Er weigert sich daher mit den Ämtern zu sprechen und legt gleich auf, wenn diese ihn telefonisch erreichen wollen.
Wer muss für die Kosten aufkommen, wenn sich der nächste Verwandte weigert die Kosten zu übernehmen oder dies nicht kann? Die Schwester ist selbst nicht in der Lage die Kosten zu tragen. Werden diese dann von einem Amt vorgestreckt und müssen dann zurückgezahlt werden? Es besteht doch eine Beisetzungspflicht. Wie verfährt man in solch einem Fall?
Für die Kosten müssen die Erben oder Erbverwalter aufkommen. Reicht das Erbe für die Bestattung nicht aus dann müssen die Erben diese aus eigener Tasche zahlen. Die Schwester ist also selber Schuld, wenn sie das Erbe angenommen hat. Das hätte sie ja nicht tun müssen.
@sternenbande, das ist völliger Unsinn, den du da schreibst und das Erbe hat nichts mit der Beerdigung zu tun. Die Erben können das Erbe ausschlagen, wie sie wollen, aber die Beerdigung müssen sie dennoch zahlen, wenn der Tote nicht zu Lebzeiten vorgesorgt hat. Das kann man in diesem Thread hier Wer zahlt Beerdigung, wenn die Erben das Erbe ausschlagen? auch nachlesen.
Erbe und Beerdigung sind zweierlei Schuhe und der Sohn muss die Beerdigung zahlen. Kann er das nicht, wird es vom Sozialamt geprüft und dann bekommt der Tote eine Sozialbeerdigung. also alles so gering wie möglich. Wenn der Sohn aber das Geld hat muss er, auch wenn er das Erbe ausgeschlagen hat, zahlen.
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