Schulung DGUV Regel Pflicht?

vom 23.01.2018, 10:05 Uhr

Mein Arbeitgeber überlegt für unser Unternehmen (Baubranche) fahrbare Arbeitsbühne anzuschaffen. Einerseits finde ich es gut, weil oft kommt man bei manchen Objekten mit der Leiter nur schwer dran. Andererseits hat mein Chef nichts zu der Einweisung/Schulung etc. gesagt.

Jetzt habe ich mich im Netz informiert und es gibt wohl ein Gesetzt DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10 der besagt, dass jeder der fahrbaren Arbeitsbühnen benutzt, ausreichend eingewiesen und unterwiesen sind. Es gibt wohl Unternehmen die Schulungen anbieten wie zum Beispiel hier.

Nun meine Frage, hat jemand Erfahrungen mit den Schulungen? Muss man dort irgendwelche Prüfungen ablegen? Und wie sehr achten der Gesetzgeber auf die Einhaltung der Regel 100-500?

» White42 » Beiträge: 26 » Talkpoints: 5,40 »



Viele Schulungen laufen ja so ab, dass man zwar unterwiesen wird, aber keine Prüfungen ablegen muss, sondern im Prinzip nur anwesend sein muss, um zuzuhören. Ich kenne viele Branchen, da bekommt man nach der Schulung nur so ein Teilnahmezertifikat, weiß allerdings nicht, wie das in der Baubranche ist. Ich habe jedenfalls noch nichts von irgendwelchen "Prüfungen" nach Schulungen im Arbeitsleben gehört. Hat dein Arbeitgeber denn inzwischen schon etwas dazu gesagt?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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