Schwanger - Nebenbeschäftigung trotz Beschäftigungsverbot

vom 05.03.2018, 13:17 Uhr

Frau Weilig arbeitet in einem Krankenhaus als Krankenschwester. Sie ist schwanger und hat seitens der Klinik ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Denn in medizinischen Berufen ist die Gefahr einer Infektion wohl zu groß. Frau Weilig ist es furchtbar langweilig und ihr fällt die Decke auf den Kopf, wie man so schön sagt und würde gerne einer Nebenbeschäftigung nachgehen.

Darf Frau Weilig eine Nebenbeschäftigung nachgehen, obwohl sie ein Beschäftigungsverbot hat? Wie kann sie da vorgehen und wie sieht es dann finanziell aus? Wie viel dürfte sie hinzu verdienen, weil sie ja wohl auch Geld im Beschäftigungsverbot bekommt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ein Beschäftigungsverbot bescheinigt keine Arbeitsunfähigkeit. Es sagt nur aus, dass Tätigkeit X die Schwangerschaft gefährden könnte. Insbesondere bei einem generellen Beschäftigungsverbot ist es einfach. Nehmen wir meinen ersten Job: Dort hätte es sofort ein generelles Beschäftigungsverbot gegeben, weil Strahlung, Infektionsgefahr, Belastung durch Narkosemittel und zu schwer heben.

Der Arbeitgeber hätte mich dann aber natürlich woanders arbeiten lassen können. Hätte er beispielsweise einen reinen Bürojob gehabt, dann hätte er mich dort einsetzen können und ich hätte trotz Beschäftigungsverbot im ungefährlichen Bereich arbeiten können und müssen.

Bei einem individuellen Beschäftigungsverbot sieht es anders aus. Hier muss man genau schauen, welche Tätigkeiten die Schwangerschaft gefährden könnten und zum Verbot geführt haben. Wer wegen einer Mehrlingsschwangerschaft schon nicht lange stehen soll, ist bei seinen möglichen Nebentätigkeiten schon stärker eingeschränkt.

Aber sofern die Nebentätigkeit eben so anders ist als der Hauptjob und keine Gefahr bedeutet, darf er weiter ausgeführt werden. Allerdings sollte der Arbeitgeber gefragt werden, ob er eine Nebentätigkeit toleriert, wenn bisher kein Nebenjob ausgeübt wird. Denn in diesem speziellen Fall könnte man eine Anzeigepflicht beim Arbeitgeber doch bejahen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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