Kündigung wird ignoriert
A hat im letzten Jahr fristgemäß einen Vertrag zum Jahresende gekündigt. Bei dem Vertragspartner ist allerdings auch bekannt, das dieser gern Kündigungen ignoriert und bei A ist dies auch nicht anders.
Nun bucht A monatlich die Lastschriften dieses Vertragespartners zurück und hat auch schon auf Schreiben deswegen reagiert. Die neue Adresse wurde auch von dem Vertragspartner übernommen, aber die Kündigung und die mehrmaligen Hinweise auf diese Kündigung werden weiterhin nicht beachtet.
A hatte auch schon eine Kopie des Schreibens aus dem Vorjahr mitgeschickt. Nach Internetrecherchen weiß A auch, das sie ihr Verhalten beibehalten soll, da irgendwann die Lastschriften eingestellt werden. Nur ist es nervig, das monatlich halt zurückbuchen zu lassen.
Welche Möglichkeiten hat A gegen diesen Vertragspartner noch vorzugehen? Es handelt sich um monatliche Beträge von 4,90 Euro. Und kann A bei ihrer Bank mitteilen, das Lastschriften dieses Vertragspartners grundsätzlich nicht mehr eingelöst werden?
Die Frage, die sich mir zuerst stellt ist die danach, wie A die Kündigung des Vertrages denn versendet hat. Wurde das Schreiben einfach nur als Brief versendet oder als Einschreiben, sodass man auch nachweisen kann, dass die Kündigung angekommen ist? Sollte das Schreiben per Brief gesendet worden sein, dann kann Person A zwar behaupten, dass er gekündigt hat. Aber beweisen kann man das dann eigentlich nicht.
Wenn der Vertragspartner sich aber scheinbar absichtlich so verhält, dann würde ich wirklich einmal mit meiner Bank reden und nach Möglichkeit dort mitteilen, dass es keine Erlaubnis mehr für den Lastschrifteinzug gibt. Dann sollte es auch der Bank möglich sein, dass kein Geld mehr abgezogen wird. Sollte dies nicht helfen, dann würde ich einfach einmal zu einem Anwalt gehen. Dieser wird dann ein Schreiben aufsetzen und ich denke, dass spätestens danach eine Reaktion des Vertragspartners kommen wird und sich die Sache dann klären wird.
Das die Kündigung angekommen sein muß, beweist doch, das alle aktuellen Schreiben an die neue Adresse von A gehen. Oder wie sonst sollte der Vertragspartner an die neuen Daten gekommen sein?
Anwalt hat A auch schon überlegt. Nur ob da Aufwand und Nutzen sinnvoll sind bei 4,90 Euro die pro Monat abgezogen werden?
Ok, das mit deinem Umzug beziehungsweise mit deiner neuen Adresse hatte ich nicht so verstanden. Aber aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass dies durchaus einmal vorkommt. Ich habe auch schon einen Vertrag umschreiben lassen wollen.
Allerdings wurde dann nur eine E-Mail-Adresse geändert, der Vertrag aber nicht umgeschrieben. Auf Nachfrage war angeblich kein Schreiben zur Umschreibung angekommen. Deswegen würde ich mich bezüglich der Änderung der Adresse nicht hierauf verlassen.
Ob es dir den Aufwand wert ist musst du natürlich selbst entscheiden. Aber ich denke nicht, dass du auf Dauer immer wieder die fünf Euro zahlen möchtest und diese dann wieder zurück buchen möchtest. Auch wenn es "nur" fünf Euro sind, irgendwann vergisst es einmal zurück zu buchen und dann ärgerst du dich auch wieder.
Du kannst ja zunächst einmal bei dem Vertragspartner anrufen und mitteilen, dass du einen Anwalt einschalten wirst, wenn erneut Geld bei dir abgebucht wird. Sollte dann keine Reaktion erfolgen, dann würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber vielleicht kann man die Rechnung des Anwalts dann auch in Rechnung stellen, sodass dir damit gar keine Kosten entstehen.
Also nochmal. A hatte im letzten Jahr ein Schreiben an den Vertragspartner geschickt. Dies war die Kündigung. In dieser stand auch die neue Adresse von A. Wenn also danach Schreiben des Vertragspartners auch an die neue Anschrift gegangen sind, kann doch niemand behaupten, das die Kündigung nicht angekommen sei.
Was das Rückbuchen der Gebühren angeht, so passt A da sehr genau auf und man kann schließlich noch sechs Wochen lang Lastschriften widerrufen. Von daher müßte schon sehr viel in Vergessenheit geraten. Aber in wie weit die Kosten für einen eventuellen Anwalt an den Vertragspartner weitergereicht werden können, ist natürlich nun die nächste Frage.
Soweit ich weiß besteht doch die Möglichkeit, bestimmte Bankverbindungen einfach sperren zu lassen. Als ich mal eine Lastschrift zurückbuchen ließ, hat man mich gefragt, ob man der anderen Bankverbindung generell verbieten soll, per Lastschrift von mir abzubuchen und da konnte ich das selbstständig entscheiden. Dementsprechend hätte es auch keine weiteren Abbuchungsversuche gegeben, wenn ich dem zugestimmt hätte. Aber da das nur eine einmalige Sache war und keine Dauer-Geschichte habe ich das eben abgelehnt.
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