Inwiefern haften Online-Steuerberater für ihre Aussagen?

vom 18.02.2018, 12:06 Uhr

Ich habe schon einmal einen Steuerberater online genutzt, weil ich eine dringende Frage hatte und deshalb ziemlich verzweifelt gewesen bin. Es ging um ein Problem, was ich mir letztlich vom Finanzamt selbst habe richtig beantworten lassen, weil ich mit keiner Antwort so richtig zufrieden gewesen bin. Von einem Steuerberater habe ich auf jeden Fall eine falsche Auskunft erhalten, auch wenn ich ihm alles ganz genau geschildert habe. Nun habe ich viel Geld ausgegeben für die Beantwortung meiner Frage und bin unzufrieden, weil die Antwort nachweislich falsch gewesen ist.

Nun frage ich mich, ob Steuerberater auch online für ihre Aussagen haften müssen. Hätte ich mich auf seine Antwort verlassen, hätte ich großen Ärger mit dem Finanzamt bekommen können. Daher stellt sich mir die Frage, inwiefern Steuerberater online haften müssen, wenn sie Mist bauen oder falsche Auskünfte an Personen machen. Mich würde interessieren, was es für Unterschiede zu Online-Steuerberatern gibt.

Kann man sie dann überhaupt anzeigen und irgendwie dagegen vorgehen? Inwiefern ist es schwer überhaupt Beweise für eine falsche Aussage zu finden, wenn es sich beispielsweise um ein Telefonat gehandelt hat?

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ein Online-Steuerberater für seine Auskunft haftbar gemacht werden kann. Wie stellst du dir das denn vor? So gesehen ist es doch deine Schuld, wenn du die Aussagen nicht noch einmal überprüfst. Ich hoffe, dir war das eine Lehre und dass du in Zukunft nicht zu irgendwelchen (inkompetenten) Steuerberatern gehst und dir vorher Referenzen und Empfehlungen geben lässt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Steuerberater unterliegen einer besonderen Auskunfts- und Sorgfaltspflicht. Von daher sind diese auch für ihre falschen Angaben zu belangen, ganz gleich ob Online oder in deren Kanzlei. Problem hierbei ist immer noch die Beweisführung. Ein Telefonat wirst du nicht nachweisen können, da steht Aussage gegen Aussage und wird nichts bei heraus kommen.

Hast du es schriftlich und ist nichts passiert, da du es vorher mit dem Finanzamt geklärt hast, wird auch nichts passieren. Bestenfalls kann man sich einigen auf die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen oder auch nur eine Teilerstattung. Die wird es aber auch nicht ohne weiteres geben, mit einer Klage oder einer Teilklage entstehen weitere Kosten und die Frage stellt sich hier dann auch nach der Wirtschaftlichkeit ob das ein Anwalt für dich dann übernehmen würde.

Generell würde ich auch nicht zu einem Online Berater gehen sondern zu einem in die Kanzlei, da wird ein entsprechender Vertrag aufgesetzt und unterschrieben und dort stehen auch die Summen für die Haftungen mit drinnen wenn durch den Steuerberater dann falsche Aussagen getätigt werden die nicht der Steuerpflichtige zu verantworten hat. Gibt der Steuerpflichtige nicht alle Unterlagen an den Steuerberater oder z.B. falsche Zahlen aus seiner EÜR, dann kann der Steuerberater auch nichts dafür wenn am Ende die Betriebsprüfung im Unternehmen das aufdeckt mit den falschen Zahlen. Da haftet er dann nicht, nur für die Dinge, die in seinem eigenen Ermessen und Verantwortungsbereich liegen.

Nur so als kleine Randnotiz, die meisten Steuerberater sichern schon kleine Unternehmen mit 4 Millionen Euro ab wenn sie deren Steuererklärung machen, für den Arbeitnehmer auch mit einer 5 bis 6 stelligen Summe. Bei mir stehen ein paar Nullen mehr dran für die Haftung, da der Steuerberater hier auch mehr Steuerarten zu verwalten und Abzugeben hat. Sollte es aber zu einem Schaden kommen z.B. genereller kompletter Betriebsausfall kommen, ist auch diese Summe zu niedrig. Nur passiert das nicht bei mir, wenn das Finanzamt kommt mit seiner Betriebsprüfung und die ganze Buchhaltung auseinander nimmt da dennoch weiter gearbeitet werden kann, auch wenn die Herrschaften im Haus sind.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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