Was ist und bringt ein Ehegattensplitting?
Wenn man verheiratet ist, dann kann man ja wohl auch gewisse steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang fällt auch oftmals der Begriff vom Ehegattensplitting. Aber was ist und bringt denn eigentlich ein Ehegattensplitting? Wie ist denn der genaue Ablauf und hat man dadurch wirklich finanzielle Vorteile?
Ob das etwas bringt, hängt von dem Einkommen der Eheparter ab. Damit sich das ganze auch lohnt, muss ein Ungleichgewicht vorhanden sein. Sprich einer braucht viel, der andere wenig. Verdienen beide das gleiche, dann hat man daraus auch keine Vorteile.
Verheiratete können wählen zwischen der Zusammenveranlagung oder auch der Einzelveranlagung. Bei der Einzelveranlagung würden diese behandelt werden wie zwei Personen unabhängig voneinander. Bei der Zusammenveranlagung wird das Einkommen aus den Einkunftsarten von beiden getrennt summiert, und erst aus dieser Gesamtsumme gehen dann die weiteren Posten ab wie die Sonderausgaben, Außergewöhnlichen Belastungen usw. Damit hat man am Ende das zu versteuernde Einkommen, welches beim Ehegattensplitting sprich der Zusammenveranlagung, nach einer Formel geteilt und wieder auf zwei gerechnet wird. Damit senkt man bei unterschiedlichem Einkommen seine progressive tarifliche Steuer und spart so unter dem Strich.
Veranlagt man alleine weil man z.B. nicht verheiratet ist, ist das zu versteuernde Einkommen auch direkt die Eingruppierung in die tarifliche Steuer. Sprich einer verdient 250.000 Euro, damit in der Höchsten Stufe. Sind das Ehepartner die 250.000 Euro verdienen und wenden die Zusammenveranlagung an, landen diese nicht beim Höchststeuersatz sondern einige Prozent darunter.
Der Ablauf ist einfach, auf seiner Steuererklärung auf dem Mantelbogen einfach nur das Kreuz bei Zusammenveranlagung machen und hinten beide unterschreiben und schon ist das entsprechend beantragt, dass das Finanzamt es auch entsprechend behandelt und auch so besteuert. Aber, sobald auch nur einer der Ehepartner die Einzelveranlagung beantragt, hat der andere für das Veranlagungsjahr keine Chance mehr auf eine Zusammenveranlagung und damit den Ehegattensplitting Tarif.
Es ist ganz einfach, Ehegatten mit Zusammenveranlagung werden als wirtschaftliche Einheit gesehen. Wenn also Partner A 30.000 Euro im Jahr Verdient und Partner B nur 10.000 Euro, haben beide zusammen 40.000 Euro. Das macht geteilt durch zwei 20.000 Euro pro Nase. Damit kann man dank der Steuerprogression sparen.
Tatsächlich ist aber nicht das Sparen der Sinn den Splittings. Es geht um Gerechtigkeit. Denn durch das Zusammenrechnen und Teilen des Einkommens zahlen Ehepaare mit gleich viel Einkommen gleich viel Steuern. Dabei ist es unerheblich, ob nur einer verdient, beide ähnlich oder unterschiedlich viel. Ohne das Ehrgattensplitting würde ein Paar mit Alleinverdiener und Einkommen X viel mehr bezahlen als bei einem Paar, bei dem beide verdienen. Und das würde der Annahme der Wirtschaftsgemeinschaft komplett zuwiderlaufen.
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