Bereitschaftszeit als Arbeitszeit ansehen - Schlupfloch?
Auch wenn aktuelle Neuigkeiten Anlass zu diesem Beitrag gegeben haben, finde ich, dass er besser in die Kategorie "Beruf & Bildung" passt, ganz einfach aus dem Grund, weil das Gerichtsurteil, auf das ich mich beziehe, weitreichende Folgen haben wird und ich gespannt bin, wie die Arbeitgeber darauf reagieren werden.
Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit ist. Die Arbeitnehmer könnten von diesem Urteil profitieren, weil sie für Bereitschaftszeit eben Entschädigung erwarten können. Ich bin nur gespannt, wie die Arbeitgeber darauf reagieren werden.
Meint ihr, dass die Arbeitnehmer tatsächlich davon profitieren werden? Oder werden wieder irgendwelche Schlupflöcher gefunden, sodass der Arbeitnehmer wieder die berühmte A-Karte hat? Wie werden die Arbeitgeber auf so ein Urteil reagieren? Was meint ihr dazu?
Du tust so, als würde Bereitschaftsdienst hierzulande nicht bezahlt. Aber wer hierzulande Bereitschaftsdienst leistet, der erhält mindestens den Mindestlohn für diese Zeit. Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst müssen vergütet werden.
Anders ist es bei der Rufbereitschaft. Aber die ist nicht so dramatisch einschränkend wie im verhandelten Fall. Denn da muss man nicht in der eigenen Hütte sitzen und innerhalb von Minuten am Arbeitsplatz sein. Mit Rufbereitschaft kann man sich in einem recht großen Umkreis frei bewegen und Freizeitbeschäftigungen oder einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Das Urteil betrifft also hierzulande kaum jemanden. Nur wer sich an einem festgelegten Ort aufhalten und innerhalb von Minuten bereit zur Arbeit sein muss, ist betroffen, sofern er dafür nicht entlohnt wird. Und wie viel Geld es geben muss, sagt das Gericht auch nicht, da sollen die nationalen Regeln gelten.
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