Steuererklärung als Kleinunternehmer und Gewerbetreibender?
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung rückt immer näher, und auch ich bin fleißig dabei, Ordnung ins Chaos zu bringen. Allerdings bin ich mir über ein paar kleine Dinge noch nicht im Klaren und hoffe, dass sich vielleicht jemand von euch Talkterianern damit auskennt. Ich habe vorhin beim Finanzamt angerufen, aber es geht um diese Uhrzeit wohl generell keiner mehr ans Telefon.
Ich bin zum einen Kleinunternehmer (ich arbeite für mehrere Kunden als Übersetzerin) und bleibe, was die Einkünfte angeht, unter 17,500 Euro. Außerdem bin ich umsatzsteuerbefreit. Für die Tätigkeit als Übersetzer/Kleinunternehmer brauche ich keinen Gewerbeschein. Für das Finanzamt habe ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausgefüllt, die es als Vordruck gab. So weit, so gut.
Dann bin ich aber auch zusätzlich noch Gewerbetreibender, d.h. ich habe einen Gewerbeschein, weil ich zeitweise auch im Call-Center arbeite. Außerdem war ich im Kalenderjahr 2009 bis August auch auf 400-Euro-Basis als Aushilfe in einem Möbelmarkt tätig. Diese Arbeit habe ich ganz normal auf Lohnsteuerkarte gemacht (ohne Abzüge, da es ja ein 400-Euro-Job war).
Meine Frage ist nun: Wie um alles in der Welt bringe ich dies alles nun in der Steuererklärung unter? Bisher habe ich den Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung ausgefüllt und das EÜR-Formular. Kann ich die Einkünfte, die ich mit dem Gewerbeschein erzielt habe (war nicht viel, etwas über 100 Euro) auch in der EÜR mit angeben, oder muss ich das in einer extra Anlage tun? Und muss auch der 400-Euro-Job, für den ich sonst nie eine Steuererklärung brauchte, nun auch mit angegeben werden?
Ich weiß, das ist alles recht kompliziert, aber vielleicht kennt sich einer von euch etwas damit aus? Für Infos wäre ich euch auf ewig dankbar.
Da sind wohl einige Dinge durcheinander gekommen. Auch Kleinunternehmer brauchen einen Gewerbeschein. Sie müssen allerdings keine Umsatzsteuer zahlen. Der 450-Euro-Job wird normalerweise pauschal oder mit Lohnsteuerkarte versteuert. Die beiden anderen Betriebe benötigen je eine Anlage Gewerberbesteuer und EÜR. Dann benötigt man jeweils noch die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung für jeden Betrieb.
Juri, warum um Himmels Willen sollte eine Übersetzerin einen Gewerbeschein benötigen? Das ist eine freiberufliche Tätigkeit, die dem Finanzamt angezeigt werden muss. Das gibt eine Steuernummer und fertig. Ich kann zwar nicht von der Kleinunternehmerregelung profitieren, weil mein Umsatz zu hoch ist, aber als Autorin bin ich ebenfalls Freiberuflerin.
Hier ist noch mehr Durcheinander gekommen was Juri behauptet stimmt so jedenfalls nicht. Wie cooper gesagt hat, braucht man als Übersetzer keinen Gewerbeschein. Da reicht es aus, dass man eine EÜR und eine Anlage S der Einkommenssteuererklärung ausfüllt.
Der 450 Euro Job wird nicht pauschal Besteuer oder nach Lohnsteuerkarte wie behauptet wird, das wäre nur der Fall, wenn bereits eine andere Beschäftigung aus Nichtselbstständiger Arbeit besteht. Wäre das der Fall, dann gibt man das alles in der Anlage N der Einkommenssteuererklärung mit an und gut ist. Wenn nicht und man gibt das mit an, dann streicht das Finanzamt das entsprechend heraus da dazu dann auch keine eDaten vorliegen nach denen geprüft wird.
Das mit dem Call Center ist dann schon wieder so eine Sache, bist du in dieser Hinsicht angestellt? Dann kommt es in die Anlage N, bist du Selbstständig darin unterwegs, dann eine separate EÜR und die Angabe in der Anlage S.
Ebenfalls ist es unsinnig, dass ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlt. Dieser zahlt diese sehr wohl, er kann nur keine Umsatzssteuer ausweisen auf seinen Rechnungen und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Was hier der Unterschied ist, der Kleinunternehmer muss es nicht im Quartal oder Monatlich abgeben sondern nur eine Jahreserklärung. Liegt er dabei dann unter 1000 Euro Umsatzssteuer, steht es dem Finanzamt frei den Unternehmer von dieser Verpflichtung zu entbinden.
Ist der erwartete Gewinn und die Umsatzsteuer schon vorher geringer, kann das auch direkt bei der Neuanmeldung bereits geschehen. Was dieser jedoch nicht zahlt, ist die Gewerbesteuer, denn diese fällt nicht an bis zu einer Grenze von 24.500 Euro Gewinn und bis man dahin kommt, hat man die Umsatzsteuergrenzen schon lange erreicht und ist dann auch kein Kleinunternehmer mehr.
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