Mitarbeiter nur wegen Geheimnissen entlassen?

vom 19.02.2018, 06:03 Uhr

Ich las neulich einen Artikel über ein Paar, das heimlich eine Beziehung führte, aber in derselben Firma arbeitete. Ich sprach mit einer Bekannten darüber wie realistisch eine echte Geheimhaltung unter solchen Bedingungen wäre. Sie meinte dazu nur, dass sie als Arbeitgeberin kein Problem damit hätte, diese beiden Menschen zu entlassen. Denn sie könne es gar nicht leiden, wenn man vor dem Arbeitgeber Geheimnisse hätte, dadurch wäre das Vertrauensverhältnis gestört und eine weitere Zusammenarbeit unmöglich, wenn das herauskäme.

Ich finde das schon ein wenig krass und ich verstehe nicht, warum man ausgerechnet wegen so einer Bagatelle an eine Entlassung denken sollte, gerade wenn die unmittelbare Arbeitsleistung dadurch gar nicht beeinflusst worden ist. Wie seht ihr das? Würdet ihr Mitarbeiter entlassen, wenn ihr herausfinden würdet, dass diese etwas geheim gehalten haben vor euch? Ist es für euch ein Unterschied, um welches Geheimnis es dabei geht?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich weiß nicht, ob Du Kündigung oder Entlassung meinst! Entlassung ist etwas, das sofort und ohne Frist stattfindet. Dafür muss ein triftiger Grund vorliegen und auch dem Entlassenen genannt werden. Eher meinst Du eine Kündigung. Dafür muss kein Grund genannt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies wegen Geheimnissen passieren würde.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Mitarbeiter deswegen kündigt, weil er eine Beziehung zu einem anderen Angestellten hat und dies verschwiegen hat. Das ist rechtlich sicherlich nicht in Ordnung und vor allem frage ich mich, warum man das machen sollte, wenn man mit der Arbeit zufrieden ist und das nur durch Zufall herauskam. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Arbeitszeit für Liebeleien genutzt wird.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



celles hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob Du Kündigung oder Entlassung meinst! Entlassung ist etwas, das sofort und ohne Frist stattfindet. Dafür muss ein triftiger Grund vorliegen und auch dem Entlassenen genannt werden. Eher meinst Du eine Kündigung. Dafür muss kein Grund genannt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies wegen Geheimnissen passieren würde.

Das mag vielleicht in der österreichischen Definition so sein, in Deutschland ist das aber komplett anders definiert, deshalb immer vorsicht mit solchen vermeintlichen Wortkorrekturen. Die Entlassung beinhaltet jede Form der Kündigung durch den Arbeitgeber und auch die Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnisses. Eine Entlassung ist also das Ende eines Arbeitsverhältnisses was in irgendeiner Form durch den Arbeitgeber bedingt ist, denn auch ein befristeter Arbeitsvertrag ist durch den Arbeitgeber bedingt.

Besondere Fristen sind dafür nicht benannt und müssen auch nicht vorliegen. Die Kündigung muss hingegen vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Bedeutet bei einer Kündigung wird der Mitarbeiter entlassen. Bei einer Entlassung der Mitarbeiter aber noch lange nicht gekündigt.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dass die Definition in Deutschland anders ist, erstaunt mich nicht sehr, aber dennoch leicht. Im österreichischen Recht ist die Entlassung immer mit triftigem Grund und fristlos. Das heißt automatisch, dass man etwas Strafbares gemacht hat. Kündigen kann der Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer. Sonst gibt es auch noch den Austritt. Das ist dann, wenn man beispielsweise am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird. Dann kann man auch fristlos das Arbeitsverhältnis auflösen unter Angabe des Grunds.

Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass man aufgrund von Geheimnissen die Arbeit verliert. Das müssten schon Geheimnisse sein, welche dem Unternehmen schaden oder auch den Arbeitgeber selbst als Person. Bei uns wäre dies kein valider Entlassungsgrund und könnte vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Ich würde auch sagen, dass es darauf ankommt, was für ein Geheimnis man vor dem Vorgesetzten hat. Wenn es wichtig für den Betrieb wäre und man es geheim hält, um dem Betrieb zu schaden, dann kann ich mir vorstellen, dass die Kündigung oder vielleicht auch erst mal eine Abmahnung gerechtfertigt ist. Aber in dem beschriebenen Fall sicher nicht und ich denke nicht, dass ein Chef bei einem solchen Grund damit durchkommt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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