Neuer Vermieter verlangt nach Hauskauf Kaution von Mietern
Frau Altmann wohnt in einem Haus mit vier Parteien und das seit 3 Jahren. Die anderen drei Parteien sind auch erst vor 2-4 Jahren dort eingezogen. Der alte Vermieter hat bei keiner der Parteien eine Kaution verlangt. Das steht auch im Mietvertrag. Bei Kaution steht 0 Euro.
Nun wurde das Haus verkauft und der neue Vermieter hat nun allen Parteien einen Brief geschrieben, dass er 2 Monats-Kaltmieten Kaution verlangt, die man überweisen soll. Weiterhin sind die neuen Bankdaten dort aufgelistet und dass man ab sofort die Miete dort hin überweist,
Soviel wie Frau Altmann weiß, ist es doch so, dass ein neuer Vermieter nach Hauskauf den alten Mietvertrag übernehmen muss und da stehen nun auch 0 Euro Kaution drin. Müssen die Parteien wirklich die Kaution zahlen? Oder gilt der Mietvertrag des alten Vermieters zu 100 Prozent?
Sind Kautionszahlungen davon ausgeschlossen? Was wäre, wenn einer das überweisen sollte, weil er keinen Ärger haben will, müssen die anderen dann mitziehen? Das hat Frau Altmann nämlich von einer Nachbarin gehört.
Ich würde damit auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Mein Laienverständnis würde sagen, dass man ja einen Vertag hat und dass man sich an diesen auch halten muss und daher keine Kaution im Nachhinein verlangt werden kann, aber ob das wirklich so stimmt und welche Spitzfindigkeiten vielleicht auch im eigenen Vertrag sind, sollte man auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen, was sich ja auch aufgrund der Anzahl der Leute lohnt.
Der neue Eigentümer übernimmt die bestehenden Mietverträge. Er kann vorschlagen neue Mietverträge zu machen, aber ein Mieter muss sich darauf nicht einlassen. Der Mieter kann also quasi zwischen alten und neuen Mietvertrag wählen, ist der neue "besser" dann sollte er unterschreiben, ist er jedoch schlechter dann muss er diesen nicht unterzeichnen. In dem geschilderten Fall scheint es ja keine neuen Mietverträge zu geben, daher gelten die alten Verträge und somit Kaution in Höhe von Null Euro.
Da wird der neue Vermieter wenig Erfolg haben. Die alten Mietverträge sind weiterhin gültig und wenn dort nichts von einer Kaution drin steht, hat der neue Vermieter schlechte Karten. Er kann natürlich versuchen, neue Mietverträge aufzusetzen, aber die Mieter sind nicht dazu verpflichtet, diese zu unterschreiben, weil die alten Mietverträge ihre Gültigkeit behalten. Das nenne ich Pech für den neuen Vermieter.
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