Freistellung bei altem Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche

vom 19.02.2018, 11:31 Uhr

Wenn man eine Arbeitsstelle wechseln möchte oder muss, weil man gekündigt wurde, ist es so, dass Vorstellungsgespräche oft während der Arbeitszeit statt finden, wenn ein Arbeitnehmer noch bei der alten Stelle beschäftigt ist. Wenn man selber kündigt, wird man das ja eher machen, wenn man schon eine neue Stelle hat und den Arbeitgeber auch erst dann informieren. So muss man dann auch sehen, dass man Urlaub nimmt für ein eventuelles Vorstellungsgespräch.

Wenn man aber gekündigt wurde und noch in der Kündigungsfrist ist und noch arbeiten muss, sieht das schon anders aus und man muss sich ja auch bemühen schnellstmöglich Arbeit zu bekommen. Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet einem frei zu geben um sich in einem anderen Betrieb vorzustellen? Inwieweit muss man den den Arbeitgeber informieren und beweisen, dass man zu einem Vorstellungsgespräch geht? Muss man die Firma nennen, wo man sich vorstellt? Wie oft muss ein Arbeitgeber einem frei geben um sich vorzustellen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn eine Kündigung erfolgt ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt, ihn angemessen freizustellen. Dies ist im § 629 BGB geregelt. Das Wort "angemessen" wird im Gesetz häufig verwendet und ist von Fall zu Fall verschieden zu deuten.

Wenn ein Arbeitnehmer umziehen will oder auch muss, weil zum Beispiel sein Beruf so speziell ist, dass er in der näheren Umgebung keine Stelle bekommt, dann ist angemessen natürlich anders zu betrachten als wenn jemand in der gleichen Stadt bleibt und es viele potenzielle Arbeitgeber gibt.

Inwiefern der Arbeitnehmer ein Vorstellungsgespräch nachweisen muss, dass weiß ich leider nicht. Aber ich denke auch bei der Anzahl der Freistellungen sollte man wieder das Wort "angemessen" heranziehen (auch wenn es viel Spielraum lässt).

» Maysen » Beiträge: 475 » Talkpoints: 55,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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