Zahlt die Versicherung bei Trunkenheitsfahrten?
Immer wieder passiert es, dass Leute sich hinters Steuer setzen, obwohl sie getrunken haben. Manche sagen, es war nur ein Gläschen wein, was ja auch erlaubt ist, bei anderen werden immer wieder weit höhere Alkoholwerte gemessen.
Mal angenommen eine Person hätte 2,4 Promille und würde unter diesem Einfluss in ein oder zwei Autos brettern, oder auch "nur" gegen eine Laterne. Jedenfalls würde ein ordentlicher Schaden entstehen, übernimmt die Versicherung den Schaden? Und macht es einen Unterschied ob man Vollkasko, Teilkasko oder nur Haftpflicht hat?
Bei der Frage, ob die Versicherung für den Schaden bei Trunkenheit am Steuer aufkommt, kommt es zum Großteil auf die Umstände des Unfalls an. Die Versicherung prüft sehr genau, wie es zum Unfall kam und, ob der Unfall in nüchternem Zustand hätte verhindert werden können.
Kommt die Versicherung zu dem Schluss, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat, sieht es für den Unfallverursacher schlecht aus mit Leistungen von der Versicherung. In solch einem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass der Fahrer für Schäden am eigenen Fahrzeug selbst aufkommen muss und bei Fremdschäden die Versicherungsleistung gekürzt wird.
Gesetzlich ist es so geregelt, dass bei Kaskoversicherungen bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 die Versicherungsleistungen um die Hälfte gekürzt werden können. Dies liegt allerdings im Ermessen des Versicherers. Ab einem Promillewert von 1,1 kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern.
Bei deinem Beispiel gehe ich daher stark davon aus, dass die Versicherung die Zahlung verweigern wird und der Unfallverursacher den kompletten Schaden an allen Autos beziehungsweise an der Laterne zahlen muss, da 2,4 Promille doch sehr weit über dieser 1,1 Promillegrenze liegen.
Und wie ist dann die Lage für die Geschädigten? Die müssen ja so schnell wie es geht an das Geld kommen, damit der Schaden repariert wird. Tritt dann die Versicherung des Verursachers erstmal in Vorkasse und holt sich das Geld von diesem zurück oder wird einfach nichts gezahlt und die Geschädigten stehen dann dumm da, ohne Geld und ohne Auto?
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Schäden dritter auf, genau so wie bei einem Unfall der von einer nüchternen Person verursacht wurde.
Allerdings kann die Versicherung beim Verursacher, also ihrem Kunden Regress für die an den dritten gezahlten Leistungen fordern. Dieser Regress ist je nach Verschuldensgrad auf gewisse Summen begrenzt.
Wenn man also Geschädigter bei einem Verkehrsunfall ist, der von einem unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrer verursacht wurde, bekommt man den Schaden von der Versicherung genau so problemlos ersetzt wie bei einem "normalen" Verkehrsunfall. Alles danach regelt die Versicherung mit ihrem Kunden und man hat als Geschädigter nichts damit zu tun.
Rein rechtlich gesehen zahlt die Haftpflichtversicherung auch bei Trunkenheitsfahrten. Allerdings holt sie sich das Geld vom Verursacher teilweise wieder zurück. Das ist nach den geltenden AGBs auch ihr gutes Recht. Sie warten hier natürlich erst einmal das Gerichtsurteil ab und leiten dann alle rechtlichen Schritte dazu ein.
Ob die Versicherung zahlt hängt von den jeweiligen Vertragsgrundlagen ab. In der Regel steht da aber irgendwo drin, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Das dürfte bei 2,4 Promille der Fall sein.
Sternenbande hat geschrieben:Ob die Versicherung zahlt hängt von den jeweiligen Vertragsgrundlagen ab. In der Regel steht da aber irgendwo drin, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Das dürfte bei 2,4 Promille der Fall sein.
Nein, hier sind alle Versicherungen gleich. Sie zahlen an die Geschädigten und nehmen den Verursacher in Haftung finanziell gesehen. Bei der genannten Promillezahl kommt es mit Sicherheit zur Gerichtsverhandlung. Allerdings zahlt die Versicherung keine Folgeschäden, denn die müssen in der Regel zivilrechtlich eingeklagt werden. Daher sollte der Geschädigte immer gleich einen Anwalt konsultieren.
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