Versicherung zahlt nicht bei vorheriger Behinderung
Herr A hat vor einiger Zeit eine private Unfallversicherung abgeschlossen und ist allerdings leider auch etwas gehbehindert. Er hat einen Verkehrsunfall erlitten und dadurch wurde sein rechter Arm verletzt. Eine Fraktur war das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung. Die Versicherung stellte allerdings die Gehbehinderung mit als Unfallursache fest.
Herr A hat sich doch den Arm verletzt und dar war vollkommen in Ordnung vor dem Unfall. Muss die Versicherung hier nicht trotzdem leisten? Er hat sich ja nicht das Bein oder beide Beine verletzt. Darf die Versicherung auf Grund einer Behinderung gewisse Dinge ausschließen?
Ob die Versicherung Leistungen erbringen muss, musst du den Versicherungsbedinungen bzw. den Vertragsinhalten entnehmen. So kann man da nichts zu sagen. Sollte Herr A aber mit einem gebrochenen Bein beim Eiskunstlauf gestolpert sein und hat sich dabei den Arm gebrochen dann hat er grob fahrlässig gehandelt. Dann muss die Versicherung nicht haften.
Er hat sich aber nur den Arm gebrochen. Als Radfahrer hat er am Straßenverkehr teilgenommen. Somit kann seine Gehbehinderung hier eigentlich doch keine Ursache darstellen, denn er war ja kein Fußgänger. Als Fußgänger könnte man sich die Sache ja noch logisch erklären.
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